06/2003 - Wr. Neustädter Kanal

Zusammenfassung

Der Wr. Neustädter Kanal wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts als Frachtverkehrsverbindung von Wien an die Adria geplant; anfangs des 19. Jahrhunderts konnte der Kanal zwischen Wr. Neustadt und Wien in Betrieb genommen werden. Danach folgte eine wechselvolle Geschichte, die auch eine Änderung der Nutzungsart zur Folge hatte.

Negativer Höhepunkt waren die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges. Danach waren die Besitzer nicht mehr im Stande, den Kanal zu sanieren und zu betreiben, sodass schließlich im Jahre 1956 das Land NÖ den Kanal erwarb, um dessen Bestand zu sichern.

Diese Bestandssicherung der Anlagen, die nunmehr zwar nicht mehr dem Frachtverkehr dienen, deren Bestehen jedoch der Ökologie, der Wasserwirtschaft, der Fischerei und auch dem Tourismus dient, verursacht dem Land NÖ Kosten von jährlich rund € 110.000 an reinem Sachaufwand; die anteiligen Personalkosten sind im allgemeinen Personalaufwand des Landes NÖ enthalten. Gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten die Anlagen des Wr. Neustädter Kanals als geschützt.

Die anlässlich der Prüfung getroffenen Feststellungen sind hauptsächlich formaler Natur bzw. beziehen sie sich auf eine Optimierung des Zahlungs- und Verrechnungswesens sowie auf eine Verbesserung von Verwaltungsabläufen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Feststellungen des Landesrechnungshofes nachzukommen.