06/2005 - Landesklinikum St. Pölten

Zusammenfassung

Der Rechnungshofausschuss des Landtages von NÖ hat den NÖ Landesrechnungshof beauftragt, die Gebarung des Landeskrankenhauses St. Pölten zu prüfen.

Es wurden dabei schwerpunktmäßig vor allem die Bereiche Übernahme in die Rechtsträgerschaft des Landes, Organisation und Führung, wirtschaftliche Entwicklung, Liegenschaften und bauliche Struktur inklusive Brandschutz, Versicherungen und Riskmanagement sowie die Ver- und Entsorgung untersucht.

Im Zuge der Prüfung hat sich gezeigt, dass die Berührungspunkte bzw. Schnittstellen zwischen dem Land NÖ, dem NÖGUS, der neu geschaffenen NÖ Landeskliniken-Holding und den Krankenanstalten noch nicht befriedigend gelöst sind. Insbesondere ergeben sich offene Fragen in den Bereichen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, möglichst rasch die dafür erforderlichen Klarstellungen zu treffen und nachvollziehbare Regelungen zu erarbeiten.

Bei dem aus Aktualitätsgründen näher untersuchten Verantwortungsbereich des Verwaltungsdirektors sind Schwächen in der Aufbauorganisation festzustellen. Gleichfalls sind bei der stichprobenweisen Überprüfung von Beschaffungsvorgängen Mängel in der Abwicklung zu Tage getreten.

Die im NÖ KAG geforderten Instrumente der Unternehmensführung zur Steuerung des Krankenhausbetriebes (Controlling) und der betriebsinternen Kontrolle zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebes (Innenrevision) sind nur in einem unbefriedigenden Ausmaß bzw. überhaupt nicht vorhanden. Diesbezüglich ist Handlungsbedarf gegeben.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Landesklinikums ist durch eine aufgehende Schere zwischen Aufwand und Ertrag gekennzeichnet. Während sich die Einnahmen annähernd im Landesdurchschnitt entwickeln, stieg der Finanzbedarf im Jahr 2004 überproportional.

Im Zuge des damals anstehenden Wechsels der Rechtsträgerschaft wurden von der Stadt St. Pölten für das Jahr 2004 teilweise Maßnahmen zu Lasten des neuen Eigentümers Land NÖ gesetzt. Beispielsweise wurde bei den Investitionen in Anlagen ein Teil zurückgestellt. Gleichfalls lagen die Vorräte per 31. 12. 2004 deutlich unter den Beständen der beiden Vorjahre. Die Auszahlung von nicht konsumierten Urlaubsresten aus dem Jahr 2003 und früher sowie vermehrter Abfertigungen waren u.a. Gründe für einen überproportionalen Anstieg der Personalkosten. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet, dass die in den Übergabeverträgen vorgesehenen Rechnungsabgrenzungen durchgeführt werden.

In vielen Bereichen des Landesklinikums St. Pölten bestehen strukturelle, bauliche, hygienische und sicherheitstechnische Mängel mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf den Brandschutz. Obwohl bereits relativ umfangreiche Baumaßnahmen eingeleitet sind, konnten nur punktuelle Verbesserungen erzielt werden. In den restlichen Bereichen bleibt die Situation weiterhin unbefriedigend. Trotz der in der letzten Bauetappe vorgesehenen Geldmittel von rund € 100 Mio ist absehbar, dass noch ein Mehrfaches dieses Betrages notwendig sein wird, um ein zeitgemäßes Zentralklinikum zu schaffen. Der NÖ Landesrechnungshof regt daher an, eine umfassende Zielplanung für einen Gesamtausbau mit Grundlagenermittlung des Grundstücksbedarfes, des Raum- und Funktionsprogrammes sowie des Qualitäts-, Termin- und Kostenrahmens zu erstellen.

Darüber hinaus ist der NÖ Landesrechnungshof der Ansicht, dass vor weiteren Investitionen zu untersuchen ist, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Zielvorgaben am derzeitigen Standort zu verwirklichen sind. Jedenfalls wäre auch die Variante eines Neubaues an einem anderen Standort zu prüfen und neben finanziellen Parametern auch die Belastungen für die Patienten und das Personal, die ein jahrelanger Umbau bei laufendem Betrieb mit sich bringt, entsprechend zu berücksichtigen.

Für eine allfällige Erweiterung des Landesklinikums am bestehenden Standort empfiehlt der Landesrechnungshof, rechtzeitig mögliche Bauplatzreserven abzusichern.

Zum Thema Versicherungswesen regt der Landesrechnungshof an, im Hinblick auf den Grundsatz der Nichtversicherung Strategien zu entwickeln, in welcher Form die Risikoabdeckung in Zukunft erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wird die Einführung und Verwirklichung von Riskmanagementsystemen gefordert.

Die im Vergleich zu anderen Landeseinrichtungen hohen Preise für die Wärmelieferungen sind nach zu verhandeln. Die derzeit bestehenden sieben Verträge sind zu einem Vertrag zusammen zu führen.

Die Kennzahlen der Kostenstelle „Küche“ zeigen sowohl im Periodenvergleich als auch im Vergleich mit anderen Krankenhäusern ein positives Ergebnis. Im Bereich der Fremdverpflegung wird vom Landesrechnungshof eine kostendeckende Preisgestaltung eingefordert. Sonderleistungen für Institutionen, die nicht unmittelbar dem Landesklinikum zuzuordnen sind, sind einzustellen.

Bei der Gebäudereinigung bestehen zwei unterschiedliche Organisationsformen: Eigenreinigung und Fremdreinigung. Im Bereich der Eigenreinigung sind unrichtige Zuordnungen von Dienstposten sowie eine auffallend hohe Anzahl an Krankenständen festzustellen. Für die Fremdreinigung wird eine Neuausschreibung gefordert, da die Vergabe der Fremdreinigungsleistungen zuletzt 1992 erfolgte. Ein Kostenvergleich zeigt, dass die Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung deutlich kostenintensiver ist. Es wird angeregt, eine Änderung des Systems in Richtung vermehrter Fremdreinigung zu prüfen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.