Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat das Projekt „Parallelrechenzentrum“ überprüft. Geprüft wurde der gesamte Projektablauf von 2002 bis 2006 (Planung, Errichtung und Inbetriebnahme), insbesondere die grundsätzlichen Entscheidungsfindungen und die Vergabeverfahren.
Durch das Parallelrechenzentrum soll ein unterbrechungsfreier Betrieb der zentralen IT-Funktionen als Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung gewährleistet sein. Wesentlicher Anlass für die Überlegungen zu einem Parallelrechenzentrum waren die katastrophalen Hochwässer des Jahres 2002. Der Landesrechnungshof schloss sich diesen Überlegungen grundsätzlich an, bemängelte jedoch, dass nicht alle Möglichkeiten in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft und entsprechend dokumentiert wurden.
Da bei einer Überflutung des NÖ Landhauses die komplette technische Infrastruktur lahmgelegt wäre, wurde angeregt, für den Traisenfluss Prognose- und Abflussmodelle zu erarbeiten und falls erforderlich entsprechende Katastrophenpläne zu erstellen.
In den Vergabeverfahren waren die Ausschreibungsunterlagen zum Teil mangel- bzw. fehlerhaft. Sie enthielten zB unkalkulierbare Bestimmungen und Risiken sowie vergaberechtlich nicht zulässige Vorgaben. Die Unterlagen boten den Bietern einen Interpretationsspielraum, der die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigte. Die Bewertung der Zuschlagskriterien war nachvollziehbar, jedoch aufgrund von komplizierten Berechnungsmethoden und vielen Untergliederungen nicht nachprüfbar. Teilweise wurde der Bewertungsmodus unzulässigerweise abgeändert. Insgesamt waren die Verfahren, vor allem die Angebotsprüfung, nicht zweckmäßig dokumentiert.
Wesentliche Elemente eines Projektmanagements waren in den Anfangsphasen des Projekts nicht erkennbar, insbesondere fehlten Zeit-, Ressourcen- und Budgetplanung. Eine ordnungsgemäße Projektabwicklung hätte zu Einsparungen führen können. Für die Endphase des Projekts „Parallelrechenzentrum“ bestand eine definierte und in einem Projekthandbuch dokumentierte Projektorganisation.
Eine projektbezogene Kostenverfolgung war nicht erkennbar bzw. möglich und die Gesamtkosten konnten nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte lediglich zu einigen Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs eine konkrete Umsetzung zu. Zu wesentlichen Empfehlungen bzw. Kritikpunkten des NÖ Landesrechnungshofs wurden massive Einwendungen erhoben und die Wertungen des NÖ Landesrechnungshofs teilweise als unrichtig dargestellt. Der NÖ Landesrechungshof sieht jedoch keine Veranlassung, von seiner Kritik abzuweichen, da die Ausführungen der NÖ Landesregierung inhaltlich wenig aussagekräftig bzw. nicht nachvollziehbar waren.