Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof führte mit dem Stadtrechnungshof Wien (bis 31. Dezember 2013 Kontrollamt der Stadt Wien) die Nachkontrolle zum Bericht 3/2011 „Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH und Aufwendungen des Landes NÖ" durch.
Im Jahr 2012 erhielt diese Gesellschaft von den Ländern Niederösterreich und Wien aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald 800.000,00 Euro für ihre Geschäftstätigkeit. Zudem bezog sie für Projekte insgesamt Förderungen von 1,13 Millionen Euro insbesondere aus dem EU-Förderprogramm „Entwicklung für den Ländlichen Raum, 2007-2013". Die Projektausgaben der Gesellschaft beliefen sich in diesem Jahr auf insgesamt 1,39 Millionen Euro.
Stand der Umsetzung
Die Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik RU2 (Land NÖ), die Magistratsabteilung 49 (Stadt Wien) und die Gesellschaft setzten von den 45 Empfehlungen 30 ganz bzw. großteils, drei teilweise und 12 nicht um. Der Anteil der ganz oder teilweise umgesetzten Empfehlungen betrug 70 Prozent.
Vier Empfehlungen bezogen sich auf Sachverhalte, die sich bis zur Nachkontrolle nicht wiederholten (Personalüberlassung, Evaluierung der Betriebskosten). Den verbleibenden 41 Empfehlungen wurde zu 76 Prozent entsprochen.
Verbesserungen bei der Gesellschaft
Die Gesellschaft setzte die sie betreffenden Empfehlungen um, wobei sie ein internes Kontrollsystem einrichtete und ihr Rechnungswesen verbesserte. Die Protokollführung bei den Generalversammlungen durch einen Notar wurde eingestellt.
Die Geschäftsvorgänge wurden zeitnah und periodengerecht verbucht, die Bilanzierung umgestellt und die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer beauftragt. Die Finanzpläne und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage boten eine bessere Übersicht.
Projekte mit einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis wurden eingestellt; durchgeführte Projekte wurden nachvollziehbar schriftlich bzw. elektronisch dokumentiert.
Für Direktvergaben wurden regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt.
Durch Kofinanzierungen konnte die Gesellschaft ihre Mittel für Projekte erhöhen und damit mehr Projekte umsetzen.
Mehrkosten durch den Standort
Der Gesellschaftssitz wurde ab 1. Jänner 2012 nach Tullnerbach verlegt und entsprach nun dem Gesellschaftsvertrag. Der neue Standort verursachte Mehrkosten von rund 30.000,00 Euro jährlich für die Miete und wies ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Da die Errichtung der Büroräume über den Mietvertrag und über die finanziellen Beiträge der Länder an die Gesellschaft finanziert wurde, lag eine Vereinbarung zur Finanzierung bzw. Kostentragung der Infrastruktur vor.
Weiterentwicklung der Artikel 15a Vereinbarung
Die Vertragspartner NÖ und Wien entwickelten die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald aus dem Jahr 2006 nicht weiter. Die Anweisung der finanziellen Beiträge der Länder erfolgte weiterhin direkt an die Gesellschaft und zur Beitragserhöhung fehlten nach wie vor eine aussagekräftige Evaluierung der Betriebskosten sowie ein Gesellschafterbeschluss des „Vereins NÖ – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume", was der geltenden Vereinbarung widersprach.
NÖ Entschädigungszahlungen
Im Jahr 2012 entschädigte das Land NÖ die Waldeigentümer für die wirtschaftliche Nichtnutzung der Kernzonen des Biosphärenparks mit 1,26 Millionen Euro laut Rechnungsabschluss 2012.
Dabei blieben die Erlöse, die aus gesetzlich vorgeschriebenen Holzverwertungen in diesen Zonen – in den Jahren 2010 bis 2012 rund 73.000,00 Euro – dem Land NÖ zustanden, jedoch für den Biosphärenpark zu verwenden waren, unberücksichtigt. Die Verrechnung dieser Erlöse erfolgte nach wie vor außerhalb der Haushaltsrechnung des Landes NÖ über ein Treuhandkonto bei der Österreichischen Bundesforste AG.
Für zusätzliche Entschädigungen von Kernzonenflächen wird nach Auslaufen des Vertragsnaturschutzes des Bundes mit etwa 75.000,00 Euro vorzusorgen sein.
Die Veranschlagung und Verrechnung von den Biosphärenpark Wienerwald betreffenden Ausgaben im NÖ Landeshaushalt entsprach vielfach nicht den geltenden Vorschriften. Daher wiesen die betroffenen Voranschlagstellen unrichtige Ausgabenbeträge auf.
In ihren Stellungnahmen sagten die NÖ Landesregierung am 28. Jänner 2014, die Magistratsabteilung 49 am 27. Februar 2014 und die Gesellschaft am 11. Februar 2014 größtenteils die Umsetzung der noch nicht realisierten Empfehlungen zu.
Da eine Änderung der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG vorerst nicht absehbar ist, wurde vom Landesrechnungshof und vom Stadtrechnungshof Wien nochmals darauf hingewiesen, dass die bestehenden Regelungen bis zur Abänderung der Vereinbarung einzuhalten sind. Dies betrifft insbesondere die Anweisung der Landesbeiträge sowie die erforderliche Evaluierung vor einer Erhöhung der Beiträge. Zur Verrechnung der Erlöse aus der Holzverwertung entgegnete der Landesrechnungshof gegenüber der NÖ Landesregierung, dass diese Erlöse als Teil der Gebarung des Landes NÖ anzusehen und daher im Rechnungsabschluss darzustellen sind.