06/2015 - Lehr- und Versuchsbetriebe der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

Zusammenfassung

Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen führten an zwölf von 18 Standorten Lehr- und Versuchsbetriebe.

An diesen zwölf Standorten wurden 2.712 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Die Einnahmen der Lehr- und Versuchsbetriebe betrugen im Rechnungsjahr 2013 rund 3,12 Millionen Euro. Diesen standen Personalausgaben von rund 5,49 Millionen Euro und Sachausgaben von rund 3,56 Millionen Euro gegenüber. Der Deckungsgrad aus eigenen Einnahmen betrug bei den landwirtschaftlichen Fachschulen durchschnittlich 37 Prozent und beim Sachaufwand der Betriebe 81 Prozent.

Auftrag

Im Sinn des gesetzlichen Auftrags für berufsbildende mittlere Schulen bereiteten die landwirtschaftlichen Fachschulen ihre Schülerinnen und Schüler – durch die Einbeziehung der Lehr- und Versuchsbetriebe – auf die selbständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder Haushalts oder auf die Ausübung einer anderen verantwortungsvollen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft praxisgerecht vor. Dabei wurden moderne Produktionstechniken demonstriert.

Die Qualität der landwirtschaftlichen Fachschulen mit ihren unterschiedlichen Bildungsschwerpunkten kam in steigenden Schülerzahlen, in Rückmeldungen aus der Praxis, in der Prämierung von Produkten sowie in Erfolgen bei Berufswettbewerben zum Ausdruck. In einzelnen Bereichen bestanden jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten. Dies betraf zum Beispiel fehlende bzw. veraltete Ställe oder technische Geräte.

Betriebsgrundlagen

Für die flächenmäßige Ausstattung der Lehr- und Versuchsbetriebe waren Mindestanforderungen festgelegt, die jedoch von keiner landwirtschaftlichen Fachschule in allen Bereichen erreicht wurden.

Die Schulen waren aber bestrebt, Defizite durch Kooperationen zwischen den Schulen sowie in Einzelfällen auch mit Landwirten in den Regionen auszugleichen und nach Möglichkeit weitere landwirtschaftliche Flächen zu pachten. Sie arbeiteten dabei insbesondere in der Versuchstätigkeit und bei größeren Stallanlagen mit privaten Betreibern bzw. Institutionen zusammen.

Einige Betriebsgebäude befanden sich in schlechtem Zustand. Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 erstellte unter Einbindung der Abteilung Landeshochbau BD6 im Jahr 2013 den Entwurf des Bauprogramms 2014 bis 2019 für alle landwirtschaftlichen Fachschulen, in dem noch zwei Projekte für Lehr- und Versuchsbetriebe berücksichtigt werden sollten.

Auch die Nutzungsdauer und der Erhaltungszustand der schuleigenen Geräte waren sehr unterschiedlich, weil Mittel für Neuanschaffungen fehlten. Einige alte Geräte konnten nur noch genutzt werden, weil Bedienstete der Schulen die erforderlichen Reparaturen durchführten. Daher waren Mittel für eine ordnungsgemäße Geräteausstattung bereitzustellen. Fahrstunden und Fahrprüfungen sollten mit gleichen Traktoren abgelegt werden.

Gebarung

Insbesondere als Folge geänderter Grundlagen bei den Vergütungen der Personalausgaben der Lehrer sanken die Einnahmen bzw. der Deckungsgrad. Das war bei der Veranschlagung zu berücksichtigen.

Die laufende Gebarung war sachlich richtig auf die Teilabschnitte zu verrechnen und ein Ausgleich der Abgangsdeckung zwischen den Teilabschnitten nachvollziehbar darzustellen. Kostenrechnung und Effizienzanalyse konnten verbessert und verstärkt zur Steuerung eingesetzt werden.

Ausgaben, die nicht direkt den Lehr- und Versuchsbetrieben zugeordnet werden konnten, waren plausibel umzulegen, um – zur Entlastung der Schulbudgets – den Vorsteuerabzug nutzen zu können.

Organisation

Die Stellenbeschreibungen waren – mit wenigen Abweichungen – durchwegs vorhanden und inhaltlich vollständig. Zum Teil fehlten Arbeitsverteilungspläne bzw. zweckmäßige Organigramme. Das periodische Mitarbeitergespräch war verstärkt einzusetzen.

Die Vorschrift „Landwirtschaftliche Koordinationsstelle (LAKO)" war zu aktualisieren.

Um einen einheitlichen Wissensstand zu gewährleisten, sollte ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 und den Rechnungsführern stattfinden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. Mai 2015 zu, die 16 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.