Zusammenfassung
Der NÖ landwirtschaftliche Förderungsfonds wies im Rechnungsjahr 2017 eine Bilanzsumme von rund 28,73 Millionen Euro aus. Davon entfielen 22,17 Millionen Euro auf Darlehen, für die das Land NÖ als Bürge und Zahler aufkam.
Der Fonds finanzierte sich ausschließlich aus Landesbeiträgen, die es ihm ermöglichten, positiv zu bilanzieren und mit Ende 2017 frei verfügbare Mittel von 4,68 Millionen Euro aufzubauen. Unterdessen musste die Liquidität der Landesgebarung über kurzfristig aufgenommene Mittel (Barvorlagen) finanziert werden, was Kosten verursachte.
Im Jahr 2017 belief sich der Landesbeitrag auf 3,85 Millionen Euro, wovon 2,38 Millionen Euro für die Rückzahlung des aushaftenden Darlehens verwendet wurde. Die Förderungsmaßnahmen in Höhe von 1,62 Millionen Euro wurden aus dem Restbetrag sowie aus einer Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 0,2 Millionen Euro bedeckt. Die Förderungen bestanden aus Zuschüssen und wurden von der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 oder von anderen Stellen abgewickelt.
Aufgaben des Fonds weitgehend erledigt
Der Fonds war im Jahr 1969 für Maßnahmen in Siedlungsverfahren sowie für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Förderungen eingerichtet worden. Die Aufgaben des Fonds als Siedlungsträger und in Siedlungsverfahren, für Wohnbauförderungsmaßnahmen und zur Förderung von Alternativheizungen hatten sich erledigt.
In den Jahren 2015 bis 2017 beschränkte sich der Fonds daher auf die Rückzahlung der Darlehen mit Landeshaftung sowie auf Förderungen nach dem NÖ Landwirtschaftsgesetz (Agrar Plus Beteiligungsgesellschaft mbH, NÖ-Genetik Programm, Kalbinnenaktion, Zivildienereinsatz, Güterwegebau, Sturmschadenversicherung, Soziale Betriebshilfe). In diesem Zeitraum ging die Förderungssumme um 17 Prozent zurück. Eine Förderung wurde aufgestockt, obwohl die Förderungsnehmerin ausreichend liquide Mittel auswies.
Außerdem finanzierte der Fonds für die Abteilung Naturschutz RU5 und die Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 Förderungen bis zur Refundierung durch die Agrarmarkt Austria AMA vor und verwaltete Bundesmittel für den passiven Hochwasserschutz. Beides war wirtschaftlich und zweckmäßig, zählte jedoch nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben.
Die dem Fonds verbliebenen Aufgaben ließen sich mit geringerem Verwaltungsaufwand im Landeshaushalt vollziehen, allenfalls mit einem Verwaltungsfonds. Die Einrichtung des Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit war daher grundsätzlich zu hinterfragen (Kosten-Nutzen-Analyse).
Einbindung in den Landeshaushalt und die Landesverwaltung
Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 2010) war der Fonds dem Land NÖ zuzurechnen.
Die Geschäftsführung (Mitglied der NÖ Landesregierung) und das Kuratorium (Nominierte der NÖ Landtagsklubs) übten ihre Funktionen ehrenamtlich aus. Sie setzten Bedienstete der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 für die Verwaltung und die laufende Geschäftsbesorgung des Fonds ein.
Seine Veranschlagung passte der Fonds im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres an die Ausgabenbindungen im Landeshaushalt (30 Prozent) an, die geringere Landesbeiträge bedeuteten. Der Fonds brachte außer den Landesbeiträgen keine Mittel auf. Er konnte geringere Einnahmen aus seinem Vermögen (Rückstellungen) oder durch geringere Ausgaben für Förderungen ausgleichen. So wurden die Zuschüsse zur Sturmschadenversicherung und zur Sozialen Betriebshilfe in den Landeshaushalt übernommen und Förderungen für die ländliche Verkehrsinfrastruktur stark gekürzt.
Im Jahr 2015 beseitigte die Refinanzierung des nachteiligen Schweizer Franken Kredits durch ein fix verzinstes Darlehen mit Pauschalraten das Fremdwährungsrisiko. Da die Rückzahlung ausschließlich aus Landesbeiträgen erfolgte, war das Darlehen im Landeshaushalt in der höchsten Risikoklasse 5 auszuweisen. Die letzte Rate war am 31. Dezember 2027 fällig.
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Der Fonds unterhielt ein eigenes Rechnungswesen. Die Wirtschaftsprüfung bestätigte eine ordnungsgemäße Rechnungslegung im Sinne der Zielsetzung des Fonds und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage. Die wesentlichen Grundsätze der Gebarungssicherheit (Vieraugenprinzip, Trennung unvereinbarer Funktionen, Abstimmung des Geldverkehrs mit der Finanzbuchhaltung, Telebanking, Berichtspflichten, Kontrollen) wurden beachtet.
Die Förderungen beruhten auf Richtlinien der NÖ Landesregierung oder auf Vereinbarungen, von denen eine ausgelaufen war. Die vorgesehenen Kontrollen erfolgten zumindest stichprobenartig und führten vereinzelt zur Rückforderung von gewährten Zuschüssen (Kalbinnenaktion).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.