06/2020 - NÖ Landessonderschulen, Querschnittsprüfung

Zusammenfassung

Mit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 besuchten 221 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine der fünf Landessonderschulen in Allentsteig, Hinterbrühl, Hollabrunn, Waidhofen an der Ybbs und in Wiener Neustadt, der auch ein Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation angeschlossen war.
Dafür gab das Land NÖ im Rechnungsjahr 2018 insgesamt 12,0 Millionen Euro aus, hauptsächlich für das Lehr- und Betreuungspersonal. Auf das Personal entfielen insgesamt 9,6 Millionen Euro oder 80 Prozent der Gesamtausgaben.

Hohes Maß an Flexibilität und Professionalität

Von den 194 Bediensteten waren 177 oder rund 91 Prozent für Unterricht und Betreuung der körperlich, geistig, seelisch und mehrfach beeinträchtigten Kinder eingesetzt. Der Unterricht erfolgte zu 70 Prozent nach dem Lehrplan bzw. in Klassen für Kinder mit besonders erhöhtem Förderbedarf (30 von 42 Klassen). Die Schulstunden wurden auf die individuellen Bedürfnisse und besonderen Fähigkeiten ausgerichtet, um soweit möglich eine Eingliederung in die Regelschule und die Gesellschaft zu erreichen.
Das verlangte vom Personal ein hohes Maß an Flexibilität, Professionalität und interdisziplinärer Zusammenarbeit, auch mit anderen Einrichtungen, insbesondere jenen an den Standorten (Sozialpädagogische Betreuungszentren, Krisenzentren, Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Landesklinikum Baden-Mödling in Hinterbrühl, allgemeinbildenden Pflichtschulen).

Sinkende Schülerzahlen an den Landessonderschulen

Die Schülerzahlen hatten sich seit dem Schuljahr 2009/2010 von 418 auf 221 im Schuljahr 2019/2020 nahezu halbiert. An den Landessonderschulen Allentsteig, Hollabrunn und Waidhofen an der Ybbs fiel die Schülerzahl um 84 Prozent von 158 auf 26. Die Landessonderschule Hinterbrühl verlor 20 Prozent und die Landessonderschule Wiener Neustadt 30 Prozent ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die Anzahl der Klassen ging insgesamt um ein Drittel von 61 auf 42 Klassen zurück; nur in der Landessonderschule Hinterbrühl blieb die Klassenanzahl von 22 gleich, weil die verbliebenen 105 Kinder einen höheren Betreuungs- und Förderbedarf aufwiesen.
Die Abteilung Schulen K4 passte den Mittel- und den Personaleinsatz dieser Entwicklung an, in der sich die angestrebte Inklusion von Menschen mit Behinderung widerspiegelte. Das betraf auch die Sozialpädagogischen Betreuungszentren und das Pflege- und Förderzentrum, die Außenwohngruppen bildeten. Dadurch wechselten die Kinder von den Landessonderschulen in andere Sonder- oder Regelschulen.

Fehlende Konzepte

Die Abteilung Schulen K4 war gefordert, standortbezogene Konzepte und Strategien für die Landessonderschulen zu entwickeln, dabei mit den Sozialpädagogischen Betreuungszentren, dem Pflege- und Förderzentrum, den örtlichen Schulerhaltern und der Bildungsdirektion zusammenzuarbeiten sowie Personal und andere Anspruchsgruppen angemessen einzubinden. Auch die anstehenden baulichen Anpassungen (Barrierefreiheit) und Sanierungen (Hinterbrühl) der Schulgebäude setzten Konzepte und Entscheidungen über deren zukünftige Strukturen und Nutzungen voraus, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation

Im Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation in Wiener Neustadt verlagerte sich die Betreuungsform von einer internen zu einer halbinternen und externen Unterbringung, wobei die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen von 146 im Schuljahr 2009/2010 um 56 bzw. 38 Prozent auf 90 im Schuljahr 2019/2020 sank.
Ab dem Schuljahr 2016/2017 entstand dort eine vierklassige Volksschule der Stadtgemeinde Wiener Neustadt mit Integrations- bzw. Inklusionsklassen.

Organisation und Brandschutz

Weitere Feststellungen betrafen die geplante Überarbeitung der organisatorischen Grundlagen (Organigramme, Stellenbeschreibungen, Arbeitsverteilungspläne), die Fortbildung und den Erfahrungsaustausch insbesondere zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV 2015, die Neuausschreibung der Gebäude- bzw. Wäschereinigung zur Sicherstellung der Preisangemessenheit und die Kündigung von Versicherungsverträgen.
Alle Standorte wiesen eine Brandschutzorganisation auf. Am Standort Wiener Neustadt fehlte wegen der dort herrschenden Waldbrandgefahr noch eine ergänzende Planung für eine Verlegung des Standorts.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.