Zusammenfassung
Der NÖ Landschaftsfonds diente dazu, Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Landschaft in Niederösterreich aus Ertragsanteilen der NÖ Landschaftsabgabe zu fördern.
Die Förderungen waren – unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels – auf die Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen ausgerichtet.
Zu diesem Zweck erhielt der Fonds den gesamten Ertragsanteil des Landes NÖ an der NÖ Landschaftsabgabe. In den Jahren 2017 bis 2019 waren das durchschnittlich vier Millionen Euro jährlich. Davon zahlte der Fonds im Schnitt jährlich 3,37 Millionen Euro für Förderungen und 4.149,00 Euro für interne Aufwendungen. Die Förderungen unterstützten Projekte für Landschaftsgestaltung, Naturraummanagement, Artenschutz, nachhaltige Landnutzung, Wald, touristische Einrichtungen und Gewässer. Zu den fondsinternen Aufwendungen zählten Information, Bildung und Beratung.
Verwaltungsaufwand fondsintern finanzieren?
Im Jahr 2019 wies der NÖ Landschaftsfonds ein Vermögen von rund 8,96 Millionen Euro als Rücklage und 3,13 Millionen Euro an zugesagten Förderungen aus. Der Verwaltungsaufwand des Fonds wurde nicht als „fondsinterner Aufwand“ verrechnet, sondern großteils aus allgemeinen Landesmitteln bedeckt.
Förderungen mit Leistungen und Wirkungen verbinden
Gemeinden mit Gewinnungsstätten erhielten bis zum NÖ Landschaftsabgabegesetz 2007 für die Einhebung der ausschließlichen Landesabgabe eine Entschädigung von zehn Prozent. Diese wurde im Rahmen der Umstellung auf eine gemeinschaftliche Landesabgabe in einen Ertragsanteil umgewandelt.
Förderungsprojekte in den Gemeinden mit Gewinnungsstätten hatte der NÖ Landschaftsfonds vorrangig zu berücksichtigen. Die Abteilung Agrarrecht LF1 arbeitete an einer durchgängigen Übersicht über die Anzahl und den Umfang der Gewinnungsstätten in den Gemeinden.
Die Richtlinien des NÖ Landschaftsfonds legten die allgemeine sowie die besondere Ausrichtung der förderungsfähigen Projekttypen fest, jedoch ohne ein System an Kennzahlen.
Die stichprobenartig überprüften Förderungsfälle entsprachen weitgehend den Richtlinien, enthielten jedoch nur vereinzelt Zielwerte oder Kennzahlen zu den angestrebten oder erreichten Leistungen und Wirkungen (wie Besucherzahlen, Tier- beziehungsweise Pflanzenpopulationen und dergleichen). Informationen über Art, Umfang, Ziele, Wirkungen und Wirtschaftlichkeit der Förderungen im bestehenden Berichtswesen waren ausbaufähig.
Organisation des Fonds und der NÖ Landschaftsabgabe
Der NÖ Landschaftsfonds war als Verwaltungsfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die Verwaltung des Fonds sowie die Koordination der Förderungen oblagen der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3. Ihr standen ein Fachbeirat, die für die Förderungsprojekte fachlich zuständigen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung sowie die NÖ Agrarbezirksbehörde zur Seite. Die Aufgaben der NÖ Landschaftsabgabe nahm die Abteilung Agrarrecht LF1 wahr. Die Verrechnung fiel in die Zuständigkeit der Abteilung Finanzen F1 Landesbuchhaltung.
Die organisatorischen Grundlagen (Aufgabenverteilung, Stellenbeschreibungen, definierte und teilweise digitalisierte Prozesse, Trennung von Funktionen, Anordnung und Vollziehung) sahen interne und externe Kontrollen nach dem Vieraugenprinzip vor. Die Einbindung der fachlich zuständigen Abteilungen und des ehrenamtlichen Fachbeirats nutzte die vorhandene Expertise, ohne grundsätzlich externe Beratung beanspruchen zu müssen.
Weitere Digitalisierung und Automatisierung
Die Veranschlagung und die Verrechnung des NÖ Landschaftsfonds und der NÖ Landschaftsabgabe waren an die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 anzupassen. Das betraf die richtige Zuordnung zum Ansatzverzeichnis, die Abgrenzung zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, die Vermögensrechnung sowie die Erläuterung der Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss. Der Finanzierungssaldo, das Ergebnis sowie das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Fonds waren richtig darzustellen.
Die weitere Digitalisierung der Prozesse war im Sinne einer bürgernahen Verwaltung zweckmäßig auf die absehbaren Neuerungen im Haushalts- und Rechnungswesen des Landes NÖ abzustimmen, um den Aufwand für Zwischenlösungen zu vermeiden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.