Zusammenfassung
Die NÖ Tourismuswerbung war bis zum Jahre 1994 ein Fachbereich der damaligen Abteilung V/4 (Tourismus) des Amtes der NÖ Landesregierung.
Bereits anlässlich zweier Überprüfungen durch den Finanzkontrollausschuss (WB I/1987 und WB II/1993) wurde der NÖ Landesregierung empfohlen, erforderliche Schritte in die Wege zu leiten, um die NÖ Tourismuswerbung aus dem Bereich der Verwaltung auszugliedern.
In der Folge beauftragte das ressortzuständige Mitglied der NÖ Landesregierung die Firma Dr. Neumann Management-Beratung, einen Rahmenvorschlag zur Umsetzung der Ausgliederung der NÖ Tourismuswerbung mit dem Ziel einer Steigerung der Effizienz dieser Institution vorzulegen. Die mit dieser Ausgliederung sich ändernden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sollten dazu beitragen, größere Eigenverantwortlichkeit und raschere Entscheidungsfindungen, geringere administrative Reibungsverluste sowie erhöhte Motivation der Führungskräfte und Mitarbeiter sicherzustellen, wodurch die unternehmerischen Ziele Erhöhung der Nächtigungen, Erhöhung der Einnahmen pro Gast und Tag sowie Forcierung regionaler und saisonaler Projekte leichter als bisher zu erreichen wären.
Darüber hinaus wurden seitens des Abteilungsleiters Beispiele aus anderen Bundesländern, in denen aus der Landesverwaltung ausgegliederte Landes-Tourismusorganisationen bestehen, auf ihre Anwendungsmöglichkeit in NÖ geprüft.
Nach Klärung der abgaben- und steuerrechtlichen Fragen und Erstellung eines abgabenrechtlichen Konzeptes durch eine Steuerberatungskanzlei wurde sowohl von der Tourismusabteilung als auch von den beiden zugezogenen Beratern empfohlen, als geeignete Gesellschaftsform die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu wählen.
Die beabsichtigte Gründung der Gesellschaft wurde – verbunden mit der Einladung zur Beteiligung an der Gesellschaft – im April 1994 öffentlich angekündigt, bekannte Interessenten wurden direkt zur Übernahme von Beteiligungen eingeladen.
Trotz dieser öffentlichen Bekanntmachung ist es letztlich nur gelungen, die Wirtschaftskammer NÖ zur Übernahme einer Beteiligung im Ausmaß von 5 % des Stammkapitals zu gewinnen.
Die NÖ Landesregierung gab am 12. September 1994 ihre Zustimmung zur Gründung und Dotierung der NÖ Werbung GesmbH sowie zum Beitritt weiterer interessierter Gesellschafter nach den angeschlossenen Vertragsentwürfen (Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag, Subventionsvertrag).