Zusammenfassung
Der Berufsschulbaufonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und wurde zur Unterstützung der gesetzlichen Schulerhalter der öffentlichen Berufsschulen in NÖ errichtet.
Bereits im Jahr 1994 wurde durch den Finanzkontrollausschuss die Sinnhaftigkeit des Fonds in Frage gestellt. Nachdem sich bei der nunmehrigen Prüfung durch den Landesrechnungshof keine neuen Entwicklungen ergaben und sich zusätzlich herausstellte, dass mit dem Fortbestand des Fonds vermeidbare Kosten verbunden sind, bleibt die Empfehlung zur Auflösung des Berufsschulbaufonds weiterhin aufrecht.
Ungeachtet der empfohlenen Fondsauflösung ergab die Prüfung Folgendes:
Der Fonds finanziert sich aus Beiträgen des Landes und der Gemeinden sowie aus Darlehensaufnahmen. Für das bestehende Darlehen ist die Höhe des Zinssatzes zu klären, da die diesbezügliche Formulierung im Darlehensvertrag vom Kreditinstitut bzw. der Fondsverwaltung unterschiedlich ausgelegt wird.
Zum Jahresabschluss 2001, der als „Istdarstellung“ korrekt erstellt wurde, waren geringfügige Feststellungen zu treffen. Empfohlen wurde, das bei der Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus bestehende Buchführungssystem zu übernehmen.
Weiters wurde auch gefordert, dass der Fonds in Hinkunft einen Voranschlag erstellt. Im Rechnungsabschluss des Landes sind die nicht fälligen Verwaltungsschulden betreffend den Berufsschulbaufonds in der tatsächlich am Jahresende bestehenden Höhe auszuweisen.
Im Sinne der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolution vom 7. Juni 1990 hat der Fonds dafür Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse in Hinkunft von beeideten Wirtschaftsprüfern auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.