07/2004 - Ostarrichiklinikum Amstetten

Zusammenfassung

Das Ostarrichiklinikum Amstetten befindet sich seit einigen Jahren in einer Phase der Neuorientierung. Bereits 1999 wurde die Langzeitbetreuung ausgegliedert und in ein Landes-Pensionisten- und Pflegeheim übergeführt. Nunmehr ergeben sich aus der Umsetzung des NÖ Psychiatrieplans sowie des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplanes weit reichende Struktur- und Kapazitätsveränderungen. Für das in diesem Zusammenhang ins Leben gerufene Projekt wurde eine externe Projektbegleitung installiert. Positiv ist die starke Einbindung der Mitarbeiter der Klinik in die Projektarbeit zu werten. Bei der Vergabe dieser Leistung waren jedoch formale Mängel zu beanstanden.

Mit der Stadtgemeinde Amstetten wurden Verhandlung bezüglich der Übertragung der Rechtsträgerschaft für das Klinikum Mostviertel Amstetten auf das Land NÖ aufgenommenen. Der Landesrechnungshof sieht dies als Chance, die bereits im Rahmen eines Kooperationsvertrages gepflegte Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern weiter zu intensivieren. Mittelfristig sollte das Ziel „ein Krankenhaus an zwei Standorten“ analog dem Beispiel Thermenklinikum angestrebt werden.

Im Rahmen der Prüfung wurden stichprobenweise einige Pavillons besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass die Unterbringung der Patienten zum Teil nicht mehr zeitgemäß ist. Insbesondere weisen die sanitären Einrichtungen gravierende Mängel auf. Eine Verbesserung ist in diesem Zusammenhang dringend geboten.

Weiters musste festgestellt werden, dass die räumlichen Ressourcen für den Therapiebereich in der Abteilung für Neurologie bei weitem nicht mehr den geänderten Anforderungen entsprechen.

Die Anstaltsleitung ist als kollegiale Führung eingerichtet. Im Zuge der Prüfung wurde der Eindruck gewonnen, dass die Kommunikationsbasis zwischen den einzelnen Mitgliedern unbefriedigend ist und verbessert werden sollte.

Ein Soll/Ist-Vergleich zwischen Dienstpostenplan und tatsächlichem Personalstand zeigt relativ deutliche Unterbesetzungen im medizinischen Bereich. Neben den quantitativen sind auch qualitative Unterbesetzungen (zB Fachärzte) gegeben. Der Landesrechnungshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine möglichst rasche Besetzung der Stellen gemäß Dienstpostenplan anzustreben ist und bei der Erstellung des Dienstpostenplanes die NÖGUS-Mindestkriterien zu berücksichtigen sind.
Positiv im Bereich der Personalbewirtschaftung ist der deutliche Abbau des Betriebspersonals aufgefallen.

Für die forensische Station der Klinik besteht keine sanitätsbehördliche Genehmigung. Gene- rell war festzustellen, dass die tatsächlich aufgestellten Betten sowohl hinsichtlich Höchstzahl als auch Art deutlich von den systemisierten Betten abweichen. Der Landesrechnungshof erwartet daher, dass die notwendigen sanitätsbehördlichen Verfahren umgehend durchgeführt werden. Auf Grund der festgestellten Mängel wäre die Durchführung einer sanitären Überprüfung gemäß § 60 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) dringend geboten.

Bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung des Klinikums ist Folgendes festzustellen:

Der Akutbereich konnte im untersuchten Zeitraum durchwegs positive Deckungsgrade erzielen. Im Rechnungsjahr 2003 ist jedoch eine aufgehende Schere zwischen Aufwendungen und Ertrag festzustellen. Darüber hinaus ist beim Anteil an den Gesamt-LDF-Leistungen eine ständig sinkende Tendenz gegeben. Durch den Verbesserungsbedarf im Bereich der Strukturqualität (bauliche Maßnahmen und Besetzung der Dienstposten gemäß Vorgaben) wird es zu entsprechenden finanziellen Belastungen kommen. Ein Investitions- und Finanzierungsplan ist zu erstellen.

Im chronischen Langzeitbereich fiel der Deckungsgrad im untersuchten Zeitraum von 85,3 % auf 68,9 %. Dieser Bereich ist daher hinsichtlich seiner weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu untersuchen, wobei insbesondere auch die Schnittstellen mit dem Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Mauer zu beachten sind. Die im Rechnungsjahr 2001 zu niedrig angesetzten Pflegegebühren für landesfremde Sozialhilfepatienten in Höhe von rund € 62.000 sind nachzuverrechnen. Künftig ist auf eine korrekte sowie einheitliche Verrechnung und Abgrenzung der Pflegegebühren zu achten.

Die Kostenverteilung zwischen Akut- und chronischem Langzeitbereich ist ab dem Rechnungsjahr 2002 neu aufzurollen. In Zukunft ist auf eine korrekte Verteilung der Aufwände zwischen Akut- und chronischem Langzeitbereich zu achten.

Die forensische Station weist in den geprüften Rechnungsjahren steigende positive Ergebnisse aus. Im Jahr 2002 wurden durch die NÖ Landesregierung Baumaßnahmen zum weiteren Ausbau im Betrag von ca. € 3 Mio exklusive USt beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, die Bemühungen fortzusetzen, den Betrieb der forensischen Station mit dem Bundesministerium für Justiz vertraglich abzusichern.

Im Bereich der Liegenschaftsverwaltung werden die Aktivitäten der Geschäftsstelle bei der Verwertung nicht benötigter Grundstücke anerkannt. Ebenso wird die verstärkte Einbindung der Abteilung Gebäudeverwaltung positiv zur Kenntnis genommen. Für Liegenschaften, die für die Wahrung der Landesinteressen nicht mehr benötigt werden, wird empfohlen, ein grundsätzliches Verwertungs- bzw. Nutzungskonzept zu erstellen. Für die Dr. Josef Starlinger Wohnhausanlage wurde in Anbetracht des augenscheinlichen Sanierungsbedarfes angeregt, umgehend ein Verwertungskonzept zu erstellen und umzusetzen.

Mit den im Jahr 1997 getroffenen Maßnahmen zur Verpachtung des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes der Klinik wurde nicht den Intentionen des Finanzkontrollausschusses entsprochen. Es kam dabei zu Mängeln, die für das Land NÖ zu negativen finanziellen Auswirkungen geführt haben. Der Landesrechnungshof regt daher an, in Hinkunft derartige Verträge mit mehr Sorgfalt und unter Einschaltung des Rechtsbüros abzuschließen.

Im Bereich der Telekommunikation kam es durch Einführung der Schnurlos-Telefonie (DECT-Geräte) im gesamten Klinikareal zu einem Technologiesprung. Die damit verbundene Kostensteigerung im Hardware-Bereich wurde durch eine positive Kostenentwicklung bei den Gesprächsgebühren – Zwischenschaltung eines Routers – kompensiert. Kritisch wurde angemerkt, dass es bei den Auftragsvergaben zu formellen Mängeln kam.

Seitens der NÖ Landesregierung wurde zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom NÖ Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.