Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 5/2005 - IT-Ausstattung in landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.
Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass den Empfehlungen teilweise entsprochen bzw. mit deren Umsetzung begonnen wurde. Die Entscheidung, ob ein flächendeckender Ausbau des NÖ Bildungsnetzes erfolgt oder die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen direkt an das Landesnetz angeschlossen werden, fehlt ebenso wie ein Gesamtkonzept als Basis für eine zielgerichtete Planung.
Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung hat eine neue Dienstvorschrift für den IT-Betrieb erarbeitet, diese für verbindlich erklärt und allen Schulen zur Kenntnis gebracht.
Im Zuge der Überprüfung musste festgestellt werden, dass die Ausstattung der einzelnen Schulen noch immer keine Annäherung an einen einheitlichen Standard erkennen lässt. Der LRH begrüßt daher insbesondere, dass in der Dienstanweisung die verbindliche Anschaffung für Hard- und Software über die Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie aufgenommen wurde. Die fehlenden Softwarelizenzen wurden seit der letzten Prüfung noch direkt von den Schulen angeschafft.
Die Stellenbeschreibungen der IT-Koordinatorin bei der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung und des Koordinators-LAKO wurden im Überprüfungszeitraum angepasst. Seit der letzten Prüfung hat sich die personelle IT-Situation in der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung dahingehend verschärft, dass der ursprünglich volle Dienstposten auf die Hälfte reduziert wurde. Da damit keine ordnungsgemäße Koordination und Betreuung gewährleistet ist, sind entsprechende Personalmaßnahmen zu setzen. Die Stellenbeschreibung der IT-Kustoden an den Schulen kann erst nach Abschluss des Gesamtkonzeptes erstellt werden.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.