07/2008 - NÖ Schneebergbahn GmbH

Zusammenfassung

Die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von den Gesellschaftern Österreichische Bundesbahnen und Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H. zu je 50 % übernommen wurde. Sie wurde im Jahr 1996 mit dem Ziel, die in den Jahren 1895 bis 1897 errichtete und von der Einstellung bedrohte Zahnradbahn auf den Schneeberg weiterzuführen, gegründet. Grundlage für die Weiterführung der Zahnradbahn bildete ein Gutachten, das einen Weiterbestand und eine kostendeckende Führung der Zahnradbahn unter bestimmten Voraussetzungen aufzeigte. Insbesondere wurden die Ausgliederung der Zahnradbahn aus den Österreichischen Bundesbahnen verbunden mit dem Ankauf neuer Fahrzeuge und Rationalisierungsmaßnahmen im Personalbereich empfohlen.

Im Zuge der Ausgliederung von den Österreichischen Bundesbahnen war der Abschluss zahlreicher Verträge hinsichtlich der Übernahme des Betriebsvermögens durch die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH notwendig. Im Vertrag über Lieferungen und Leistungen der Österreichischen Bundesbahnen für die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH verpflichteten sich die Österreichischen Bundesbahnen, Dienst- und Sachleistungen, insbesondere die Bereitstellung und Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur, zu Selbstkosten anzubieten. Das mobile Sachanlagevermögen wurde durch den Abschluss eines Kaufvertrages erworben. Die unbeweglichen Sachanlagen wurden auf die Dauer von 99 Jahren gepachtet.

Zum Zeitpunkt der Übernahme des Betriebes der Schneebergbahn deckte die Gesellschaft ihren Personalbedarf hauptsächlich durch das aktive eisenbahnspezifische Betriebspersonals der Österreichischen Bundesbahnen. Bis zum Prüfungszeitpunkt verringerte sich die Anzahl des übernommenen Personals von 56 Personen im Jahr 1997 auf acht Personen im Jahr 2007. Im selben Zeitraum stieg die Anzahl der direkt bei der Niederösterreichischen Schneebergbahn GmbH angestellten Mitarbeiter nur auf insgesamt sechs Personen. Aus dieser Personalentwicklung ergab sich – trotz der jährlichen Erhöhungen der Löhne und Gehälter – eine Reduktion der Personalkosten um ca. 52 %. Der NÖ Landesrechnungshof hat diese Entwicklung im Bereich des Personalmanagements positiv beurteilt. Dadurch konnte – verbunden mit einem Anstieg der Umsatzerlöse – im Geschäftsjahr 2006 erstmalig seit Bestehen der Gesellschaft ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden.

Im Jahr 1999 wurden – wie im Gutachten vorgeschlagen – neue Triebzüge (Salamander) als Ersatz für die übernommenen Dampfzüge angeschafft. Diese – bestehend aus Antriebseinheit, Zwischenwagen und Steuerwagen – sind so ausgeführt, dass sie auch mit den alten Wagons der Schneebergbahn koppelbar sind. Die Triebzüge wurden als Prototyp entwickelt und wiesen anfänglich gravierende technische Mängel auf. Nachdem vom Herstellerkonsortium keine zufrieden stellende Lösung für die Behebung der Mängel gefunden werden konnte, wurde ein Unternehmer für Automatisierungstechnik mit den Reparaturen und den technischen Nachrüstungen beauftragt. Nach Auskunft der Geschäftsführung hat die Einholung von diesbezüglichen Anboten zu keinem wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis geführt. Die durchgeführten Direktvergaben entsprachen auch unter Berücksichtigung der Eigenheit der Leistungen und der besonderen Umstände unter denen sie zu erbringen waren, nicht dem Bundesvergabegesetz. Der Landesrechnungshof wies auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmung für Sektorenauftraggeber, insbesondere über die Arten und die Wahl der Vergabeverfahren zur Gewährung eines freien und lauteren Wettbewerbes, hin.

In Anbetracht der beträchtlichen Höhe der von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Nachschüsse wären die Jahresabschlüsse einer freiwilligen Abschlussprüfung zu unterziehen. Bei der durchgeführten stichprobenweisen Kontrolle der Buchungsbelege empfahl der NÖ Landesrechnungshof, auf sämtlichen Rechnungsbelegen die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zu dokumentieren sowie die Belege zu kontieren und mit Vermerken des Zweckes der verrechneten Leistungen zu versehen. Darüber hinaus wurden die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei der Kassenführung und eine regelmäßige Überprüfung der Kassengebarung empfohlen.

Die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH und die NÖ Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H. haben zu den Ergebnissen Stellung genommen und zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.