07/2015 - Donau Schiffsstationen GmbH, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2012 „Donau Schiffsstationen GmbH" ergab, dass die NÖ Landesregierung die Öffentlich-Private-Partnerschaft, wie in ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht ankündigt, neu geregelt hatte.

Im Zuge der Neuregelung wurden die Gesellschaftsanteile des Landes NÖ an der Donau Schiffsstationen GmbH mit Wirksamkeit vom 17. September 2013 an den privaten Partner verkauft. Das Land NÖ blieb aber weiterhin Eigentümer seiner 16 Anlegestellen, sodass die Partnerschaft mit der nunmehr privat geführten Gesellschaft als Pächterin der Anlegestellen fortbestand bzw. besteht. Den Ausgaben für deren Erhaltung, Sanierung und Instandhaltung stehen dabei Einnahmen aus deren Verpachtung gegenüber.

Die Gesellschaft unterlag nach der Übernahme der Geschäftsanteile des Landes NÖ nicht mehr der Prüfungszuständigkeit des Landesrechnungshofs. Daher wurden zehn Empfehlungen, welche die Gesellschaft betrafen, nicht in die Nachkontrolle einbezogen.

Von den verbleibenden elf Empfehlungen wurden neun ganz, eine teilweise und eine nicht umgesetzt, was einen Umsetzungsgrad von rund 86 Prozent ergab. Außerdem schloss die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 ein Verwaltungsübereinkommen mit der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 ab, womit Kosten für externe Beratungsleistungen eingespart werden können.

Im Jahr 2013 erzielte das Land NÖ durch den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile eine Einnahme von 2,23 Millionen Euro. Ende 2014 war die vom Landesrechnungshof empfohlene Refinanzierung nominell erreicht und damit der Landeshaushalt entlastet.

Der Landesrechnungshof anerkannte die getroffenen Maßnahmen und die Umsetzung seiner Empfehlungen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2015 zu, das „Handbuch für das Beteiligungsmanagement des Bundeslandes Niederösterreich" zu beachten und die vom Landesrechnungshof angeregte Zusammenlegung der Teilabschnitte „Donauländen(ZG)" und „Donauländen, Instandhaltung" zu prüfen.