07/2017 - Landesförderung, Teilabschnitt 05908

Zusammenfassung

Das Land NÖ wendete im Jahr 2016 rund 1,88 Milliarden Euro für Förderungen auf. Das entsprach einem Drittel der Sachausgaben von 5,81 Milliarden Euro. Davon entfielen im Jahr 2016 noch 600.000,00 Euro oder 0,03 Prozent auf den Teilabschnitt 05908 Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen.

In den Jahren 2008 bis 2016 erhielten aus diesem Teilabschnitt insgesamt 292 unterschiedliche Förderungsempfänger in Summe 9,29 Millionen Euro. Die Summe verteilte sich auf insgesamt 534 Förderungsfälle, wobei in den Jahren 2008 und 2009 noch jeweils 1.900.000,00 Euro zur Verfügung standen. Danach wurden die Voranschlagsbeträge schrittweise auf 600.000,00 Euro im Jahr 2016 reduziert. Auch die Anzahl der Förderungsfälle ging von 98 im Jahr 2008 auf 42 im Jahr 2016 zurück.

Organisation

Die Förderungen aus dem Teilabschnitt 05908 wickelte die Abteilung Finanzen F1 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ab. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich. Diese setzten, sofern gesetzlich oder durch einen Regierungsbeschluss nicht anderes bestimmt war, ein förderbares Vorhaben voraus und legten weitere Voraussetzungen fest.

Aus dem Teilabschnitt wurden auch Einrichtungen und Vorhaben gefördert, die ihrem Gegenstand nach in den Aufgaben- und Anwendungsbereich anderer Ressorts, Abteilungen und Vorschriften fielen (zum Beispiel Sport, Kultur, Wirtschaft). Ein Gesamtüberblick über die NÖ Förderungslandschaft bzw. eine zentrale Förderungsevidenz fehlte.

Die Förderungsabwicklung erwies sich als mangelhaft. Von den 534 Förderungsfällen wiesen nur 125 ordnungsgemäße, vollständige Unterlagen auf, wobei in der Regel eine Vorlage von Nachweisen zur widmungsgemäßen Verwendung in den Förderungsakten dokumentiert war.

Dr. Erwin Pröll Privatstiftung

Auch bei der Förderung der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung berief sich die NÖ Landesregierung bzw. die Abteilung Finanzen F1 auf die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich.

Die Privatstiftung stellte in den Jahren 2008 bis 2016 insgesamt sechs schriftliche
Anträge auf eine „Förderung (Zustiftung)" von jeweils 150.000,00 Euro, „um die Aufgaben bestmöglich zu bewältigen und zur effizienten Umsetzung der Stiftungsziele". Sie erhielt durch Beschlüsse der NÖ Landesregierung jeweils eine „Subvention aus Landesmitteln" zugesprochen. Am 5. Mai 2010 wurden davon 300.000,00 Euro an die Stiftung überwiesen. Nach Aufforderung der Abteilung Finanzen F1 vom 17. Mai 2017 wurde die Förderung samt Zinsen – aus Sicht der Stiftung freiwillig – am 19. Juni 2017 (nach der Übermittlung des Vorläufigen Überprüfungsergebnisses an die NÖ Landesregierung am 9. Juni 2017) zurückgezahlt.

In drei Fällen lagen keine schriftlichen Ansuchen der Privatstiftung und ab 2010 keine schriftlichen Förderungszusagen der NÖ Landesregierung an die Privatstiftung vor.

Die Vorgangsweise erfolgte im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und wich von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich ab, ohne dass dies in den Regierungsbeschlüssen ausdrücklich ausgesprochen wurde, konnte sich auf kein Förderungsgesetz stützen und war mit Interessenskollisionen behaftet. Mit der Rückzahlung der Förderung samt Zinsen lag eine zweckmäßige Bereinigung vor.

Fonds und sonstige Einrichtungen

Aus dem Teilabschnitt 05908 erhielten auch der „Niederösterreich Fonds", der „Siegfried Ludwig-Fonds", die „Leopold Figl-Stiftung", das „Oskar-Helmer-StudentInnenhilfswerk" (nunmehr Bruno Kreisky StudentInnenhilfswerk), verschiedene NÖ Gemeindevertreterverbände sowie die Kommunalakademie NÖ Förderungen. Die NÖ Landesregierung beschloss am 30. Mai 2017 aus Gründen der Transparenz und besseren Nachvollziehbarkeit diese Förderungen wieder in eigenen Teilabschnitten des Voranschlags und Rechnungsabschlusses auszuweisen.

In diesem Bereich waren teilweise Abweichungen von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich festzustellen. Das betraf insbesondere die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Förderungswerber. Die Vielzahl an Stipendienförderungen und die Förderung des Niederösterreich Fonds sollten auf eine effizientere Gestaltung überprüft werden.

Der Vorbehalt der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch die NÖ Landesregierung wurde bei der Förderung der Kommunalakademie NÖ und des Niederösterreich Fonds nicht beachtet.

Bildung und Jugend, Kultur, Sport, Wirtschaft , Blaulicht-organisationen und sonstige Förderungen

Die weiteren Förderungen aus dem Teilabschnitt betrafen ihrem Gegenstand nach Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Wirtschaft, Blaulichtorganisationen und sonstige Bereiche.

Die Förderungsanträge richteten sich in der Regel direkt an das für Finanzen zuständige Mitglied der NÖ Landesregierung, das die Förderungszusagen teilweise ohne Nachweise einer Prüfung der Voraussetzungen erteilte. Die Entscheidungsgrundlagen waren nicht nachvollziehbar dokumentiert. In einigen Fällen war eine Orientierung an den Vorjahresbeträgen erkennbar. Eine durchgängige Förderungskontrolle war aufgrund der mangelhaften Unterlagen nicht möglich.

Hinweise zur Förderungsverwaltung

Die festgestellten Mängel mündeten in Hinweisen zur Förderungsverwaltung (Mindestanforderungen) und in der Anregung, dazu ein Rahmengesetz oder zumindest eine Allgemeine Rahmenrichtlinie, die dem Stand des Haushalts- und Förderungswesens entspricht, zu erlassen.

Die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich stammten aus dem Jahr 1990, beschränkten Förderungen auf Geldzuwendungen aus Landesmitteln oder aus Landesfonds für förderungswürdige Vorhaben und waren nicht mehr zeitgemäß.

Die Anforderungen an ein leistungs- und wirkungsorientiertes Förderungswesen wurde in unterschiedlicher Ausprägung bei den jüngeren Förderungsrichtlinien des Landes NÖ berücksichtigt, so zum Beispiel im Bereich der Sportförderung oder der Wirtschaftsförderung.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2017 bereits getroffene bzw. eingeleiteten Maßnahmen sowie folgende allgemeine Anmerkungen mit:

Die Voranschlagsstelle 1/05908 „Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen" ist seit mehreren Jahrzehnten im Voranschlag des Landes NÖ enthalten. Über 80 % der unter diesem Ansatz veranschlagten Mittel wurden für einige wenige große Förderungen (z.B. Gemeindevertreterverbände; Kommunalakademie; Fonds und Stiftungen, die Stipendien zuerkennen) verwendet, mit den restlichen Mitteln wurden kleinere Förderungen vergeben. 44 % aller Förderfälle hatten ein Volumen von unter € 3.000,-- im Einzelfall.

Die auf dieser Voranschlagstelle veranschlagten Mittel wurden innerhalb der letzten 7 Jahre um 68 % von € 1,9 Mio. auf € 600.000,-- reduziert, gemäß einem Beschluss der NÖ Landesregierung vom 30. Mai 2017 wird die Voranschlagstelle 1/05908 ab dem Voranschlag 2018 nicht mehr dotiert. Die genannten großen Förderungen, wurden im Voranschlag 2018 unter gesonderten Voranschlagstellen budgetiert und es wird somit zukünftig im jeweiligen Fachbereich wie z.B. Sport oder Kultur gefördert. Diese Vorgangsweise wurde auch für 2017 festgelegt.

Die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung hat mit Schreiben vom 24. Mai 2017 bekannt gegeben, dass sie mangels Realisierbarkeit der „Akademie im ländlichen Raum" die gewährte Förderung von € 300.000,-- samt Zinsen zurückzahlen wird und auch auf alle anderen Förderzusagen verzichtet. Wie vom Landesrechnungshof festgestellt, erfolgte damit eine zweckmäßige Bereinigung. Die Rückzahlung der Förderung in der Höhe von € 300.000,- zzgl. Zinsen in Höhe von € 21.007,-- (insgesamt daher € 321.007,--) auf das Hauptkonto des Landes Niederösterreich bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG ist bereits erfolgt. Somit ist ein finanzieller Nachteil für das Land NÖ ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Kritik nicht vollständiger Unterlagen bei der Förderabwicklung wird festgestellt, dass in Zukunft besonders darauf geachtet wird, entsprechend den jeweiligen Richtlinien vorzugehen. In Anbetracht der im Einzelfall, wie oben angeführt, relativ geringen Förderhöhe und der in einem Großteil der Förderfälle zum Zeitpunkt der Antragstellung klaren Sachverhalte, war bei der Abwicklung der Förderungen auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem entstehenden Verwaltungsaufwand und dem Risiko eines Fördermissbrauchs zu achten. Daher war in einer Vielzahl von Förderfällen eine vereinfachte Vorgangsweise angemessen.

Zur Aussage, dass Förderzusagen teilweise ohne Nachweis einer Prüfung der Voraussetzungen gegeben worden seien, wird festgehalten, dass die Prüfung der Voraussetzungen zwar durchgeführt, aber in den Förderakten der Abteilung Finanzen nicht dokumentiert wurde.

Die „Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich" stammen aus dem Jahre 1990 und werden an den Stand der Entwicklung im Förderungswesen angepasst. Es wurde bereits ein Entwurf erstellt und der NÖ Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Landesrechnungshof anerkannte die getroffenen bzw. die eingeleiteten Maßnahmen. Im Hinblick auf die festgestellten Mängel sowohl bei größeren als auch bei kleineren Förderungsbeträgen betonte er jedoch, dass auch bei einer geringen Förderungshöhe jedenfalls Mindestvoraussetzungen zu beachten waren und sind, wie das bereits die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes
Niederösterreich aus dem Jahr 1990 vorsahen.

Die ins Treffen geführte – nicht dokumentierte – Prüfung der Förderungsvoraussetzungen konnte die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel nicht verhindern. Somit lagen nicht nur eine unzulängliche Dokumentation, sondern darüber hinaus Schulungs- und Verbesserungsbedarf vor.

Dem Landesrechnungshof kommt es bei der Vergabe von Förderungen darauf an, dass Überförderungen und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen sowie die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Förderungsmittel gewährleistet werden.