07/2020 - Einmietungen in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 1/2017 „Einmietungen in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken“ ergab, dass von 21 Empfehlungen aus diesem Bericht 14 ganz oder großteils und sieben teilweise umgesetzt wurden. Die NÖ Landeskliniken-Holding und die Kliniken entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu rund 83 Prozent.

Höhere Einnahmen und verbessertes Vertragswesen

Mehr Einmietungen von Geschäftslokalen, Ordinationen und Ambulatorien sowie höhere Vergütungen für Dienstwohnungen und Parkgebühren führten im Jahr 2018 zu Einnahmen von insgesamt 8,2 Millionen Euro. Das waren um drei Millionen Euro (58 Prozent) mehr als im Vergleichsjahr 2015.
Die NÖ Landeskliniken-Holding räumte den Kollegialen Führungen der Kliniken elektronische Zugriffe auf Geschäftsordnungen, Richtlinien sowie sonstige Handlungsgrundlagen ein und informierte über wesentliche Änderungen (Ergebnis 1).
Sämtliche Vertragsverhältnisse beruhten nunmehr auf schriftlichen Vereinbarungen oder waren schriftlich beendet worden (Ergebnis 2). Im Zuge der Revision der Verträge wurden Mängel bereinigt und Wertsicherungsklauseln ergänzt (Ergebnis 3).
Die Einrichtung eigener Kostenstellen für Cafeterias erleichterte die Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Ergebnis 4). Geeignete Pächter zu finden, war weiterhin schwierig. Ab 2018 umfasste die Konzession für eine Cafeteria auch die Aufstellung von Automaten, um Interessenten mehr finanziellen Anreiz zu bieten (Ergebnis 5).

Mehr eingemietete Ordinationen und Ambulatorien 

Im Jahr 2018 bestanden 68 Kooperationsverträge für eingemietete Ordinationen und Ambulatorien. Das waren um 21 mehr als im Jahr 2015. Mit den Kooperationen strebten die Vertragspartner eine Optimierung des Mitteleinsatzes, der Nutzung von Ressourcen und der Patientenversorgung an. Die unzulässigen Personal- und Materialbereitstellungen in älteren Verträgen wurden bereinigt und eine neue Systematik für die Bestandzinse erarbeitet (Ergebnis 6). Die Prozessabläufe für die Einmietung von ÄrztInnen und Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe sahen nunmehr die Übermittlung einer Vertragskopie an die Abteilung Personalangelegenheiten B LAD2-B beim Amt der NÖ Landesregierung vor (Ergebnis 7).
Die Festlegung der Betriebszeiten verbesserte die Trennung zwischen Krankenhaus- sowie privatem Ordinationsbetrieb (Ergebnis 8). Abweichungen von Vorgaben der NÖ Landeskliniken-Holding mussten nunmehr schriftlich begründet und genehmigt werden (Ergebnis 9).
Die Klinikleitungen überprüften die Regelungen und die Abrechnungen der Pachtzinse und der Betriebskosten (Ergebnis 10). Zur Vereinfachung legte die NÖ Landeskliniken-Holding das Formblatt „Umsatzermittlung für die quartalsweise Berechnung des umsatzgebundenen Bestandzinses“ auf (Ergebnis 11). Außerdem ordnete sie die Gesamtevaluierung der Verträge an, die sich auch aus den vielen Einzelmaßnahmen ergab (Ergebnis 12).
Eine Muster-Aufstellvereinbarung für Verkaufsautomaten schuf einheitliche Regelungen, wobei Aufstellentgelte und Betriebskostenpauschalen die umsatzgebundenen Rückvergütungen ersetzten (Ergebnis 13). Dadurch entfiel das teilweise unkontrollierte Ablesen der Zählerstände (Ergebnis 14).

Dienstwohnungsbewirtschaftung ohne Gesamtkonzept

Ein Beratungsunternehmen erhielt rund 40.000,00 Euro, um den Bestand und die Verwertbarkeit (Lage, Leerstand) an Dienstwohnungen des Landes NÖ zu erheben. Deren Bauzustand wurde dabei nicht erfasst.
Ende 2018 fielen von den nunmehr 980 Dienstwohnungen 669 in den Bereich der NÖ Landeskliniken-Holding. Das waren 32 weniger als Ende 2015. 533 Wohnungen (80 Prozent) waren vermietet, die restlichen 136 standen leer.
Im Hinblick auf die Gründung der NÖ Landesgesundheitsagentur wurden das empfohlene Gesamtkonzept und die angekündigte Immobilienstrategie noch nicht ausgearbeitet bzw. verschoben (Ergebnis 15). Die NÖ Landeskliniken-Holding ordnete unterdessen an, die Verwaltung, die Zuweisung und die Vergütung von Dienstwohnungen nach der Dienstwohnungsvorschrift des Landes NÖ vorzunehmen und nicht mehr an Externe zu vermieten (Ergebnis 16 und 17). Damit sorgte sie für eine einheitliche Grundlage für die Vermietung von Dienstwohnungen und Einzelräumen (Ergebnis 18), verzichtete jedoch in Zukunft auf mögliche Einnahmen durch externe Mieter.

Parkraumbewirtschaftung

Das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung vom 22. Juli 2015 wurde teilweise aktualisiert (Ergebnis 19), die Überarbeitung des Tarifsystems für die Parkgebühren unterblieb (Ergebnis 20). Die Vergabe von Parkberechtigungen erfolgte nunmehr einheitlich aufgrund von Wartelisten (Ergebnis 21).

Die NÖ Landesregierung nahm in ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2020 die noch offen gebliebenen Empfehlungen zur Kenntnis und sagte zu, dass sich die zwischenzeitlich neu entstandene NÖ Landesgesundheitsagentur um deren Umsetzung annehmen werde.