07/2026 - Höhere Lehranstalt MODE PRODUKT Mödling

Zusammenfassung

Die Höhere Lehranstalt für Mode sowie Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation war die einzige Privatschule des Landes NÖ. Die berufsbildende höhere Schule setzte ihren Bildungsauftrag mit praxisnahem Unterricht sowie fachbezogenen Projekten und Kooperationen mit der Wirtschaft um.
Im Schuljahr 2024/2025 wurden 101 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Von insgesamt 483 Schülerinnen und Schülern besuchten 131 den Ausbildungszweig Mode und 352 den Ausbildungszweig Produktmanagement und Präsentation. Die Schulabbruchquote betrug 26,4 Prozent. Schulleitung und Lehrpersonal bestanden aus 60 Bundesbediensteten, deren Personalaufwand der Bund finanzierte. Für die fünf Landesbediensteten (Verwaltungspersonal, Schulwart, Reinigungskräfte) und die Schulerhaltung kam das Land NÖ auf, das von Beginn an auf die Einhebung von Schulgeld verzichtete.
Die Höhere Lehranstalt MODE PRODUKT Mödling verfügte über ein schulisches Krisenmanagement sowie ein Kinder- und Jugendschutzkonzept.

Schulgeld für die Privatschule einführen

Im Jahr 2024 standen in der Finanzierungsrechnung den Einzahlungen aus dem Verkauf von Produkten, Veranstaltungen und Kostenbeiträgen von 56.220,00 Euro die Auszahlungen für den Schulbetrieb von 1,33 Millionen Euro gegenüber. Hinzu kamen Mieten von 380.812,92 Euro an die Land Niederösterreich Immobilienverwaltungsgesellschaft m.b.H., die als Eigentümerin auch die Investitionen in das teilweise denkmalgeschützte Schulgebäude finanzierte.
In den Jahren 2022 bis 2024 erhöhten sich die Einzahlungen von 40.556,11 Euro um 15.663,92 Euro (38,6 Prozent) und die Auszahlungen von 1.062.467,05 Euro um 652.357,04 Euro (61,4 Prozent). Davon flossen 2,43 Millionen Euro in Sanierungen und bauliche Maßnahmen. Im Hinblick auf weitere notwendige Investitionen sollte ab dem Schuljahr 2027/2028 daher, wie geplant, Schulgeld eingeführt werden.

Mängel im Bediensteten- und Brandschutz beheben

Bediensteten- und Brandschutz wiesen Mängel auf, vor allem, weil ein effizienter Prozess zur Mängelbehebung fehlte. Das betraf die Brandschutzordnung, die Brandschutzpläne, das Bediengruppenverzeichnis, die Fluchtweg- und Orientierungspläne, die Brandschutzklappen, die vorgeschriebene Wartung der Notbeleuchtung, die verpflichtende Überprüfung von elektrischen Anlagen, Akkus der Sicherheitsbeleuchtung sowie (nachleuchtende) Kennzeichnungen. Zudem bestand keine Gewähr, dass nur zertifizierte Brandschutzorgane die Dienstleistung des Brandschutzbeauftragten erbrachten. Dem Brandschutzwart fehlten noch seine Bestellung sowie eine Stellvertretung.
Die Abteilung Schulen K4 war mit Unterstützung der Abteilungen Umwelt- und Anlagentechnik BD4, Landeshochbau BD6, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement LAD3 Bedienstetenschutz und Gesundheitsförderung gefordert, den Bediensteten- und den Brandschutz in der Höheren Lehranstalt MODE PRODUKT Mödling grundlegend zu verbessern. Dazu wären die durchzuführenden Schutzmaßnahmen samt Fristen digital zu erfassen, fristgerecht durchzuführen und festgestellte Mängel unverzüglich zu beheben.

Organisatorische Grundlagen überarbeiten und ergänzen

Die Vorschrift zur Schulverwaltung aus dem Jahr 2012 und die organisatorischen Grundlagen (Arbeitsverteilungsplan, Organigramm, Stellenbeschreibungen, Öffentlichkeitsarbeit) waren zu überarbeiten beziehungsweise zu ergänzen, sodass die Höhere Lehranstalt MODE PRODUKT Mödling bestimmte Informationen (Schulalltag) auch eigenverantwortlich veröffentlichen darf.
Eine Anbindung an das elektronische Zeiterfassungssystem des Landes NÖ sowie eine vollständige Erfassung von Abwesenheiten und abweichenden Dienstzeiten der Landesbediensteten waren herzustellen.
Weitere Feststellungen betrafen die Information und die Kooperation zwischen der Abteilung Schulen K4 und der Lehranstalt, das periodische Mitarbeitergespräch, die Verrechnung von schulischen Veranstaltungen und den Zahlungsverkehr (Zeichnungsberechtigungen) sowie die Wirtschaftlichkeit von langfristigen Vertragsverhältnissen. Diese waren nach sieben Jahren zu prüfen und die Leistung danach neu zu vergeben. Das betraf die „Dienstleistungsvereinbarung externe Brandschutzbeauftragte“ vom 16. August 2010, Rahmenverträge über Beratungs- und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie aus dem Jahr 2020 sowie einen Versicherungsvertrag vom 15. Oktober 2008.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2026 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.