Zusammenfassung
In den Jahren 1971 bis 1973 wurde vom seinerzeitigen Bezirksfürsorgeverband Hollabrunn in der Stadtgemeinde Hollabrunn ein Altenwohnheim mit einem Kostenaufwand von ca. S 26.000.000,-- errichtet. Diese soziale Einrichtung mit 42 Wohneinheiten wurde für betagte Menschen geschaffen, die den Übergang zu einem möglichen stationären Heimaufenthalt leichter bewältigen können. Die Lebenserwartung der Bevölkerung ist in Österreich gestiegen und damit auch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen. Dadurch verstärkte sich der Bedarf an Pflegebetten in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen. Da dem in der bestehenden Einrichtung nicht nachgekommen werden konnte, wurde entsprechend dem NÖ Raumordnungsprogramm für Sozialhilfe die Errichtung von zusätzlichen Pflegebetten im Verwaltungsbezirk Hollabrunn ins Auge gefaßt. Der Zubau einer Pflegeabteilung im Bereich des bestehenden Landes-Pensionisten- und Pflegeheimes (Wohnheim) Hollabrunn wurde im Rahmen des im Jahre 1992 vom Landtag von NÖ beschlossenen Ausbau- und Investitionsprogrammes für NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime, das Gesamtinvestitionen von S 2.069.000.000,-- vorsah, errichtet.
Bei Neu- und Umplanungen von derartigen Einrichtungen ist die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, LGBl. 9211, in der sich die Länder verpflichteten, Mindeststandards von Sachleistungen in den Heimen zu gewährleisten, einzuhalten.