08/2004 - Fachwissenschaftliche Institute

Zusammenfassung

Vom Land NÖ werden im Rahmen seiner Kulturförderung wissenschaftliche Arbeiten und Projekte sowie damit in Verbindung stehende Aktivitäten und Aufwendungen finanziell gefördert. Eine Grundvoraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist, dass der Antragsteller oder das zu fördernde Projekt einen direkten Bezug zu NÖ besitzt oder die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit von allgemeinem Interesse für NÖ sind.

In den vergangenen Jahren wurden auf diesem Sektor jeweils ca. 160 bis 180 Förderungsanträge jährlich von verschiedensten Antragstellern (Vereine, Institutionen, Gesellschaften, Einzelpersonen) positiv erledigt. Die Förderung erfolgte vornehmlich durch die Anweisung von anteilsmäßigen Kostenbeiträgen und Zuschüssen zu den direkten Projektkosten bzw. dem damit verbundenen allgemeinen Aufwand. Bei der Erarbeitung und Erstellung von wissenschaftlichen Druckwerken werden teilweise Förderungsankäufe dieser Werke durchgeführt.

Die Administration der Förderungen wird – unabhängig von der Art oder dem Umfang des Projektes bzw. der betragsmäßigen Höhe des zu fördernden Aufwands – nach einem einheitlichen Modus durchgeführt. Auf Grund der großen Unterschiedlichkeit der einzelnen wissenschaftlichen Sparten und Projektinhalte erfolgt bei jedem Fall eine genaue, zeitintensive Bearbeitung und umfangreiche Dokumentation, die teilweise auch als sinnvoll und erforderlich angesehen wird. Für Projekte und Arbeiten in einer betragsmäßig niedrigeren Größenordnung und einem dementsprechend niedrigeren Förderungsbetrag wurde die Notwendigkeit dieser mit hohen Verwaltungskosten verbundenen Bearbeitung in Frage gestellt. Überlegungen hinsichtlich einer Vereinfachung der Bearbeitungsabläufe wurden angeregt.

Bis zum Rechnungsjahr 2003 wurden die jährlichen Förderungsausgaben bei mehreren betragsmäßig niedrig dotierten Voranschlagsstellen veranschlagt. Ab dem Rechnungsjahr 2004 wurden diese zu einer gemeinsamen Voranschlagsstelle „Wissenschaft“ zusammengefasst. Mit der Zusammenfassung wurden eine Verwaltungsvereinfachung bzw. eine Verwaltungskostensenkung erreicht und sie wird daher positiv bewertet.

Neben den veranschlagten Förderungsmitteln werden auf Grund der im NÖ Rundfunkgesetz definierten Verwendungsmöglichkeiten Einnahmen aus der Rundfunkabgabe auch für die Wissenschaftsförderung verwendet. Bei der Überprüfung dieses Teils der Förderungsausgaben wurde die Gesamtgebarung der für das kulturelle Gebiet zur Verfügung stehenden Mittel aus der NÖ Rundfunkabgabe einer Betrachtung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die Ausgabengebarung der für das kulturelle Gebiet zur Verfügung stehenden Mittel aus der NÖ Rundfunkabgabe – inklusive der damit verbundene Rücklagengebarung und deren Darstellung im jährlichen Rechnungsabschluss – nicht den für das Land NÖ gültigen Formalvorschriften entspricht. Eine künftig korrekte, vorschriftsmäßige Gebarung im Bereich der NÖ Rundfunkabgabe wurde gefordert.

Im Rahmen der Kontrolle wurde eine Reihe von Förderungsfällen stichprobenweise ausgewählt und überprüft. Dabei wurde in den meisten Fällen eine ordnungsgemäße Förderungsabwicklung festgestellt. Dargestellt wurden jene Förderungsfälle, bei denen ein kritischer Standpunkt im Zusammenhang mit der Festsetzung des Förderungsausmaßes vertreten wird und jene, bei denen verrechnungsbezogene Formalvorschriften nicht beachtet wurden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihre Stellungnahme zugesagt, den getroffenen Beanstandungen Rechnung zu tragen und den Anregungen nachzukommen.