Zusammenfassung
Das Gebäude der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, Außenstelle Schwechat, wurde in den Jahren 1964 und 1965 errichtet. Vom Dezember 2000 bis November 2002 erfolgte eine Generalsanierung. Die bautechnische Ausführung und die Gebäudestruktur vor der Generalsanierung entsprachen lediglich den geringen bautechnischen Anforderungen des Errichtungszeitraumes. Das Gebäude wurde seit 35 Jahren benutzt und es wurden nur dringend notwendige Instandsetzungen durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Wärmeschutzes an Gebäuden (Außenwände, Decken, Außentür- und Fensterkonstruktionen) wurden während der Bestandszeit gravierend geändert. Die haustechnischen Anlagen waren an der Grenze ihrer technischen Lebensdauer angelangt. Das Gebäude wirkte optisch abgewohnt.
Unter der derzeit gegebenen Struktur der Bezirksverwaltung wird die Beibehaltung der Außenstelle Schwechat als notwendig erachtet. Dadurch ist aus heutiger Sicht eine längerfristige Nutzung des Gebäudes als Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung absehbar. In Hinblick auf den Gebäudezustand und die künftige Nutzung durch das Land NÖ war die Entscheidung zu einer umfassenden Sanierung des Objekts zweckmäßig. Auch die einzelnen Maßnahmen waren grundsätzlich richtig. Das Objekt ist heute generalsaniert, sowie in seinem Wert und seiner Gebrauchsfähigkeit gesichert.
Die Projektabwicklung durch die Abteilung Gebäudeverwaltung war jedoch mangelhaft:
- Die Bauvorbereitung war teilweise unkoordiniert.
- Ein Großteil der Vergabeverfahren wurde entgegen den geltenden Grundsätzen gewählt.
- Die Leistungsbeschreibungen wurden nicht mit standardisierten Leistungsverzeichnissen erstellt. Es wurden keine Zuschlagskriterien festgelegt.
- Bei einigen zur Angebotsabgabe eingeladenen Unternehmungen wurden die vergaberechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Nachweises der Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht eingehalten.
- Es wurden weder korrekte Angebotseröffnungen durchgeführt, noch erfolgte eine ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verwahrung der Angebote.
- Die Resolution des Landtages von NÖ zur Vermeidung von PVC wurde nicht beachtet.
- Im Zuge der Verrechnung kam es zu mehreren Fehlbuchungen zu anderen Bauvorhaben. Die Rechnungsprüfungen für die Elektroinstallations- und Malerarbeiten waren nicht ordnungsgemäß.
- Die Abrechnung der Generalsanierung wurde nicht sofort nach der Fertigstellung durchgeführt.
Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, in Hinkunft auch die Bauvorhaben an Bezirkshauptmannschaften grundsätzlich nur im engen Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen, systematisch strukturierten und verwaltungsökonomischen Vorgangsweise abzuwickeln.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.