Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat in Ergänzung seiner Querschnittsprüfung – Bericht LRH 3/2006, Landeskliniken Kennzahlen – nun auch die NÖ Krankenhäuser, deren Rechtsträgerschaft mit 1. Jänner 2006 auf das Land NÖ übertragen wurde, und das Landesklinikum St. Pölten überprüft. In den abschließenden zwischenbetrieblichen Kennzahlenvergleich (Benchmark) wurden die Ergebnisse aller NÖ Landeskliniken aufgenommen.
Ziel der Prüfung war es, anhand von ausgewählten Kennzahlen sowohl in Form eines innerbetrieblichen Perioden- als auch eines Betriebsvergleiches einen Überblick über alle NÖ Landeskliniken zu erhalten. Der NÖ Landesrechnungshof verweist in diesem Zusammenhang abermals auf die Notwendigkeit der Vereinheitlichung des Rechnungswesens und des daraus resultierenden Kenzahlensystems. Dies wurde von der NÖ Landesregierung bereits in den Berichten LRH 6/2005 und LRH 3/2006 zugesagt und befindet sich derzeit in Umsetzung.
Aufgrund der Umstrukturierungen im Krankenhausbereich sind die sanitätsrechtlichen Bescheide zum Teil veraltet. In diesen Fällen wird gefordert, Neusystemisierungen durchzuführen.
Alle Landeskliniken, die mit 1. Jänner 2006 in die Rechtsträgerschaft des Landes übernommen wurden, erreichten im Rechnungsjahr 2004 einen Deckungsgrad von annähernd bzw. über 100 %. Im Jahr 2005 weisen jedoch nur mehr die Landeskliniken Mostviertel Amstetten und Waldviertel Zwettl Überdeckungen auf. In den Rechnungsjahren vor der Übertragung der Rechtsträgerschaft ergaben sich Steigerungen auf der Ausgabenseite durch Sonderleistungen wie zB Ausbezahlung von Resturlauben bzw. Zeitausgleichen. Bereits im erwähnten Bericht LRH 3/2006, Landeskliniken Kennzahlen, hat die NÖ Landesregierung zugesagt, der aufgehenden Schere zwischen Aufwendungen und Erträgen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
Bei den Personalkennzahlen wurden generell große Unterschiede festgestellt. So bewegen sich zB die Personalkosten je korrigiertem Beschäftigten in einer Bandbreite von € 39.800,59 bis € 50.278,62. Seitens der NÖ Landesregierung wurden in der Stellungnahme zum Bericht LRH 3/2006, Landeskliniken Kennzahlen, Maßnahmen zur Optimierung des Personaleinsatzes zugesagt.
Im medizinischen Bereich wurden die Kosten für medizinische Fremdleistungen und pharmazeutische Spezialitäten jeweils im Verhältnis zu den Belagstagen bzw. den Patienten untersucht. Die dabei ersichtliche relativ große Bandbreite ist in der Regel mit den Leistungsspektren aufgrund der verschiedenen Versorgungstypen der Kliniken erklärbar.
Im nichtmedizinischen Bereich wurde im Zuge der Prüfung festgestellt, dass für die Vergabe von Leistungen keine bzw. nur für Teilbereiche Ausschreibungen entsprechend den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet künftig die Einhaltung der Vergabevorschriften. Weiters wurde angeregt, in diesen Bereichen die gänzliche bzw. teilweise Auslagerung von Leistungen zu untersuchen.
Im Küchenbereich wird vom NÖ LRH zusätzlich auf die Trennung der Funktionen von Beschaffung und Verarbeitung (Vieraugenprinzip) hingewiesen, um eine Kontrolle und Organisationssicherheit zu gewährleisten.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.