Zusammenfassung
Entsprechend den Bestimmungen des NÖ Jugendgesetzes ist beim Amt der NÖ Landesregierung zur Beratung und Betreuung der jungen Menschen in NÖ ein Landesjugendreferat eingerichtet. Das Landesjugendreferat ist organisatorisch der Abteilung Allgemeine Förderung (F3) zugeordnet und steht unter der Leitung des Landesjugendreferenten, dessen Gehaltskosten vom Bund getragen werden. Sachlich besteht beim Landesjugendreferat eine Aufteilung in die Bereiche „Außerschulische Jugenderziehung“ und „Jugendförderung“.
Der größte Teil der vom Landesjugendreferat getätigten Ausgaben wird für nicht rückzahlbare Förderungen an physische und juristische Personen verwendet. Die Förderungsvergabe erfolgt auf der Basis von Förderungsrichtlinien. Die für die Bereiche „Außerschulische Jugenderziehung“ und „Jugendförderung“ vorhandenen Richtlinien entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand, sind teilweise unklar und daher zu überarbeiten und aufeinander abzustimmen.
Die Abwicklung von Förderungen wurde insgesamt als verbesserungswürdig eingestuft. Neben der Einhaltung aller für die Vergabe der Förderungen relevanten Richtlinien wurden sowohl eine intensivere Kontrolle der Verwendung der Mittel als auch eine lückenlose Dokumentation der Förderungsfälle gefordert, da dies nicht bei allen stichprobenartig ausgewählten geprüften Fällen gegeben war. Weiters sind in Hinkunft Beträge, die den Förderbedarf übersteigen, rückzufordern und insgesamt alle Förderungsfälle unter Gleichbehandlung aller Förderungswerber rascher abzuwickeln.
Nahezu die Hälfte der gesamten verfügbaren Förderungsmittel erhält jährlich der Verein Jugendinfo. Da der Verein jährlich gefördert wird und seine von ihm wahrgenommenen Aufgaben in enger Kooperation mit dem Landesjugendreferat durchführt, wurde zur klaren Definition der beiderseitigen Rechte und Pflichten der Abschluss eines Förderungsvertrages bzw. von Vereinbarungen verlangt. Darin sind Förderungsziele zu definieren, die Modalitäten der Förderung festzulegen und der Verein zur Einhaltung von Fristen und Beachtung einer wirtschaftlichen Handlungsweise zu verpflichten. Im organisatorischen Bereich wurde angeregt, eine klare räumliche und funktionelle Trennung zwischen den Mitarbeitern des Landesjugendreferats und jenen des Vereins Jugendinfo herbeizuführen. Weiters ist der Betrieb der „Jugendinfo Süd“ in Warth, für den derzeit keine rechtliche Basis besteht, abzuklären.
Die nach der NÖ Landesverfassung zur Vertretung der Jugend berufenen Gremien NÖ Jugendrat, NÖ Jugendkommission und NÖ Jugendforum üben derzeit keine nennenswerten Aktivitäten aus. In diesem Zusammenhang wurden ergänzende gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bestimmungen zur Reaktivierung und Abklärung der Aufgaben empfohlen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.