08/2009 - Landesklinikum Krems

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat das Landesklinikum Krems geprüft. Die Prüfung umfasste neben den allgemeinen Bereichen einer Klinik – wie Liegenschaften und bauliche Struktur, Organisation und Führung, wirtschaftliche Entwicklung, Kostenrechnung, Controlling und Innenrevision, Personal und Ver- und Entsorgung – auch ausgewählte medizinische Leistungsbereiche – wie Palliativstation, Interdisziplinäre Bettenbelegung und ein für das Landesklinikum Krems spezielles Gebiet, das Institut für Präventiv- und angewandte Sportmedizin.

Im Zusammenhang mit der Betrachtung der wesentlichen rechtlichen Grundlagen bei Führung und Betrieb einer Krankenanstalt wird auf das Fehlen von gültigen Regionalen Strukturplänen Gesundheit bzw. eines Landeskrankenanstaltenplans hingewiesen, über den die Zuweisung des Versorgungsauftrags der jeweiligen Region erfolgen kann.

Im Bereich Organisation und Führung wird erwartet, dass die notwendigen sanitätsbehördlichen Verfahren zur Neusystemisierung des Bettenstands der Klinik durchgeführt werden. Weiters wird die Erarbeitung von Stellenbeschreibungen, insbesondere für die Mitarbeiter des ärztlichen Diensts und des Verwaltungsdiensts, gefordert. Im Zusammenhang mit der Leitung des Pflegediensts wird erwartet, dass im Zuge von Auswahlverfahren die Übereinstimmung der geforderten Qualitätskriterien mit den vorgelegten dokumentierten Qualifikationen konsequenter geprüft werden.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist von großen Aufwandssteigerungen in den Jahren 2007 und 2008 geprägt, die vor allem aus den Bereichen Personal- und Sachaufwand resultieren, was auch zu einem massiven Rückgang des Deckungsgrads führte. Gründe dafür liegen im Wesentlichen in den Auswirkungen der Besoldungsreform, den Änderungen des NÖ Spitalsärztegesetzes, den Mehrkosten für den Betrieb der Strahlentherapie und den enorm steigenden Kosten für Zytostatika. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher u.a., im Zuge der Nutzung von Synergien aus der Zusammenführung der Kliniken die Erstellung eines landesweiten Konzepts für eine landesweite onkologische Versorgung, das neben humanitären auch auf wirtschaftlichen Grundlagen basieren sollte.

Bei Überprüfung der Innenrevision wurde festgestellt, dass deren Organisation in den NÖ Landeskliniken nach wie vor nicht den Bestimmungen des NÖ Krankenanstaltengesetzes entspricht. Daher wird abermals die umgehende Einrichtung einer gesetzeskonformen Innenrevision gefordert.

Die Überprüfung der Personalsituation hat eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Krankenstandstagen im Bereich des nicht medizinischen Personals und im Ärztebereich überdurchschnittlich viele ausbezahlte Über- und Mehrleistungsstunden sowie einen Fachärztemangel gezeigt. Die Fluktuationsraten sind sowohl beim medizinischen als auch beim nicht medizinischen Personal sehr niedrig.

Die Palliativstation im Landesklinikum Krems ist derzeit in der Abteilung für Strahlentherapie und Radioonkologie situiert, wodurch der Umfang dieser Abteilung um acht Betten eingeschränkt wird. Zudem können in den benutzten Räumlichkeiten die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2008 geforderten Strukturqualitätskriterien für Palliativstationen nicht erfüllt werden. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher im Rahmen der Zielplanung eine den Vorgaben entsprechende Palliativstation, akzeptiert jedoch bis zu deren Errichtung aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs die hergestellte Übergangslösung.

Im Landesklinikum Krems werden wiederholt stationäre Patienten in Gangbetten untergebracht. Als Maßnahme zur Reduktion dieser Gangbetten sind Betten zur interdisziplinären Bettennutzung vorgesehen. Da diese jedoch nicht optimal funktioniert, fordert der LRH entsprechende organisatorische Maßnahmen, um eine optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden interdisziplinären Bettenkontingents zu gewährleisten und so künftig Gangbetten zu vermeiden.

Im Institut für Präventiv- und angewandte Sportmedizin (IPAS) bestehen seit Eröffnung beträchtliche wirtschaftliche Probleme. Der LRH empfiehlt daher die Umsetzung eines bereits erarbeiteten Reorganisationskonzepts sowie die Einbindung des IPAS in die Initiativen des Landes NÖ auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge. Eine Abgangsdeckung aus ordentlichen Mitteln der Klinik – wie derzeit praktiziert – ist unzulässig, da die erbrachten Leistungen nicht durch den Versorgungsauftrag gedeckt sind.

Aufgrund der hohen Lebensmittelkosten erscheint es dem NÖ Landesrechnungshof sinnvoll, im Landesklinikum Krems Überlegungen anzustellen, bis zu welchem Anteil und bei welchen Produktgruppen die Verwendung von Bioprodukten in Kliniken wirtschaftlich vertretbar ist. Abermals wird auf die Einhaltung des Vieraugenprinzips bei der Materialwirtschaft im Betrieb der Küche hingewiesen.

Durch die Reorganisation der Abteilung Materialwirtschaft wird eine Verbesserung der Organisation der Beschaffung im Landesklinikum Krems erwartet.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.