Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof überprüfte die Beteiligung des Landes NÖ an der Donau Schiffsstationen GmbH und die Gebarung dieser Gesellschaft im Jahr 2010. Er nahm damit erstmals die vom NÖ Landtag am 19. November 2009 geschaffene Prüfungsbefugnis für Unternehmungen wahr, die das Land NÖ im Sinn der NÖ Landesverfassung tatsächlich beherrscht.
Im Bereich des Landes NÖ umfasste die Überprüfung die Jahre 1999 bis 2010. In diesem Zeitraum standen den investierten Ausgaben des Landes NÖ von rund 6,15 Millionen Euro Einnahmen von rund 3,71 Millionen Euro gegenüber.
Die NÖ Landesregierung und die Donau Schiffsstationen GmbH sagten in ihren Stellungnahmen vom 13. März 2012 und vom 28. Februar 2012 großteils zu, die 21 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. Demnach konnten 800.000,00 Euro eingespart werden. Außerdem sollte die erfolgreiche Öffentlich-Private-Partnerschaft neu geregelt werden, mit der das Land NÖ in elf Jahren rund 60 Prozent der für die Donaustationen getätigten Ausgaben wieder eingenommen hat. Der Landesrechnungshof drängte auf eine vollständige Refinanzierung.
Die Investitionen des Landes NÖ waren durch weitere Einnahmen aus der Gesellschaft vollständig zu refinanzieren. Die Interessen des Landes an der Donauschifffahrt in NÖ sollten dabei weiter gewahrt und ein Beitrag zur Budgetentlastung geleistet werden.
Gründung der Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde im Jahr 1999 gegründet, um 18 Anlegestellen, die das Land NÖ von der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft AG gekauft und generalsaniert hatte sowie die Anlegestellen der Stadtgemeinde Korneuburg und des privaten, in der Schifffahrt erfahrenen Partners gemeinsam zu betreiben. Dafür verpachteten die Gesellschafter ihre Anlegestellen an die Gesellschaft, die außerdem eigene Anlegestellen errichtete.
Im Jahr 2010 umfasste der Betrieb zwischen Linz und Budapest insgesamt 38 Anlegestellen. Der Marktanteil in NÖ betrug über 75 Prozent. Die Gesellschaft erwirtschaftete regelmäßig Überschüsse.
Prüfungszuständigkeit
Das Land NÖ und der private Partner beteiligten sich mit je 49 Prozent, die Stadtgemeinde Korneuburg mit zwei Prozent an der Gesellschaft. Das Land NÖ nominierte einen der beiden Geschäftsführer, dem wichtige Angelegenheiten oblagen, wie die Gebarungsprüfung, die Finanzierung von Investitionen und die Verhandlungen zur Errichtung neuer Anlegestellen. Bestimmte Geschäfte unterlagen der gemeinsamen Beschlussfassung durch beide Geschäftsführer bzw. durch die Generalversammlung. Der Generalversammlung kam mangels Aufsichtsrat eine erhöhte Aufsichts-, Beratungs- und Überprüfungsfunktion zu.
Das Land NÖ konnte somit im Sinn der NÖ Landesverfassung tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben. Das wurde von der Gesellschaft zunächst bestritten.
Um die Rechtssicherheit und die präventive Wirkung zu erhöhen, setzt sich der Landesrechnungshof für eine Prüfungszuständigkeit bei Unternehmungen ein, an denen das Land NÖ mit 25 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals (Sperrminorität) direkt oder indirekt beteiligt ist. Denn ohne eine solche Beteiligung wird faktisch kaum ein maßgeblicher Einfluss des Landes NÖ möglich sein.
Kauf der Anlegestellen
Im Kaufvertrag fehlte eine klare Regelung zur Umsatzsteuer. Das verursachte dem Land NÖ zusätzliche Kosten von 0,19 Millionen Euro.
Die Generalsanierung der von der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft AG gekauften 18 Anlegestellen kostete einschließlich Planung 1,96 Millionen Euro (exklusive USt).
Betrieb der Anlegestellen
Die Gesellschaft profitierte vom wirtschaftlichen und technisch-nautischen Know-how des privaten Partners. Ein dem privaten Partner nahe stehendes Unternehmen erhielt von der Gesellschaft regelmäßig direkt Aufträge. Die interne Gebarungsprüfung war demgegenüber nicht ausreichend entwickelt, um die Preisangemessenheit nachzuweisen.
Freiwillige Pensionszusagen sollten nach der Bundes-Vertragsschablonenverordnung gestaltet werden.
Das Land NÖ verfolgte mit der Beteiligung strategische Ziele für den Donauraum in NÖ, die weitgehend erfüllt wurden. Der Landesrechnungshof vermisste operative Vorgaben für die Vertretung des Landes NÖ in den Organen der Gesellschaft (Geschäftsführung, Generalversammlung).