08/2016 - Auslastung der NÖ Landespflegeheime im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung

Zusammenfassung

Die Versorgungsstrukturen für Menschen mit akut stationärem Pflegebedarf waren im erforderlichen Ausmaß vorhanden. Die Vormerkliste für akute Pflegefälle zeigte eine stark rückläufige Tendenz. Daher bestand zum Jahresende 2015 ein geringer Aufnahmedruck in der stationären Pflegeversorgung. Den Bezirksverwaltungsbehörden und den NÖ Landespflegeheimen gelang es, das Belegungsmanagement bedarfsgerecht zu organisieren.

NÖ Landespflegeheime

Die Auslastung stellte eine kritische Wirkungsgröße dar, weil eine um einen Prozentpunkt geringere Auslastung bei gleichbleibenden Ausgaben bei den NÖ Landespflegeheimen einen theoretischen Abgang von rund zwei Millionen Euro bewirkte.

Die 5.631 systemisierten Betten der 48 NÖ Landespflegeheime waren in den vergangenen Jahren insgesamt nahezu ausgelastet. An 16 Standorten wurde im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 sogar eine Auslastung von über 100 Prozent festgestellt, was auf den Betrieb nicht systemisierter Betten zurückzuführen war. Für diese Betten waren die erforderlichen Anzeigen zu tätigen oder Bewilligungsverfahren laut NÖ Sozialhilfegesetz zu beantragen.

An einem Heimstandort lag die Auslastung der letzten vier Jahre jedoch aufgrund baulicher Strukturen bzw. eines temporär regionalen Überangebots unter 97 Prozent. Daher war dieser Standort unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zu evaluieren.

24-Stunden-Betreuung

Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach dem NÖ Förderungsmodell wies einen beinahe gleichbleibenden Anstieg von 2.273 Fällen im Jahr 2008 auf 8.406 Fälle im Jahr 2015 auf. In Ergänzung zum Förderungsmodell des Bundes, das mit einer Art 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern akkordiert wurde, gewährte das Land NÖ eine Förderung für die Bezieher der Pflegegeldstufe 1 und 2. Mit diesem Modell verfolgte die NÖ Landesregierung die Ziele, die Position der pflegenden Angehörigen zu stärken und den pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben zu Hause zu ermöglichen (siehe Beschluss der NÖ Landesregierung vom 11. Dezember 2007). Der Großteil aller Förderungsfälle nahm das niederösterreichische Modell in Anspruch. Allein für die Förderungsfälle der Pflegegeldstufen 1 und 2 wendete das Land NÖ im Jahr 2015 rund drei Millionen Euro auf. Daher war das NÖ Förderungsmodell zu evaluieren. Für die Sozialplanung des Landes NÖ, insbesondere für die Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für ambulante, teilstationäre und stationäre
Dienste sollten wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen der 24-Stunden-Betreuung angestellt werden.

Das Land NÖ übernahm bei der Abwicklung der Förderung der 24-Stun­den-Betreuung Aufgaben des Bundes, ohne entsprechende Gegenleistungen einzufordern. Somit bestand ein jährliches Einforderungspotential von rund 300.000,00 Euro des Landes an den Bund.

Die rückläufigen Vormerklisten und die Angaben von Pflegeheimdirektorinnen und -direktoren wiesen auf einen Zusammenhang zwischen dem steigenden Angebot der 24-Stunden-Betreuung und der rückläufigen Nachfrage nach stationärer Pflegeversorgung – der für das Land NÖ teuersten Versorgungsform – hin. Berechnungen zeigten schon für nur 500 Fälle ein theoretisches Einsparungspotential von rund 8,3 Millionen Euro durch die 24-Stunden-Betreuung gegenüber der stationären Pflegeversorgung auf.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2016 zu, die sechs Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.