08/2017 – Entwicklung externer Beratungsleistungen in der NÖ Landeskliniken-Holding und den NÖ Universitäts- und Landeskliniken 2013 – 2015 und Nachkontrolle

Zusammenfassung

In den Jahren 2013 bis 2015 gaben die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Universitäts- und Landeskliniken insgesamt 12,16 Millionen Euro für externe Beratungen aus, in den Jahren 2010 bis 2012 belief sich der Aufwand dafür auf rund 13,37 Millionen Euro.

Die Nachkontrolle zum Bericht 12/2014 „Externe Beratungsleistungen der NÖ Landeskliniken-Holding und der NÖ Landeskliniken" ergab, dass von 14 Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz bzw. großteils, zwei teilweise und zwei Empfehlungen nicht umgesetzt wurden. Zu einer Empfehlung lag kein Anwendungsfall vor, weil keine Rabattregelungen mehr vereinbart wurden. Die NÖ Landeskliniken-Holding sowie die NÖ Universitäts- und Landeskliniken entsprachen den Empfehlungen damit zu rund 77 Prozent.

Insgesamt verringerte sich der Aufwand für externe Beratungen im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2012 um 1,45 Millionen Euro oder 32,9 Prozent.

Dem geringeren Beratungsaufwand der NÖ Landeskliniken-Holding von 1,40 Millionen Euro stand ein Personalzuwachs von rund 46 Vollzeitkräften gegenüber.

In den NÖ Universitäts- und Landeskliniken ging der Beratungsaufwand um 55.207,00 Euro sowie die tatsächlich aufgestellten Betten um 96 zurück, wobei um rund 288 Vollzeitäquivalente mehr eingesetzt waren. Die NÖ Landeskliniken-Holding begründete die Personalsteigerung vor allem mit der Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992, dem Aufbau der Karl Landsteiner Privatuniversität und neuen Versorgungsstrukturen im ärztlichen und pflegerischen Bereich.

Die NÖ Landeskliniken-Holding war weiterhin gefordert, einem zunehmenden Beratungs- und Personalbedarf entgegenzuwirken und ihre Aufgaben möglichst mit eigenem Personal bzw. mit Personal der NÖ Universi­täts- und Landeskliniken zu bewältigen. Sie legte für regelmäßig beauftragte Leistungen maximale Honorarsätze fest und aktualisierte die Richtlinie „Der Beschaffungsvorgang in der NÖ Landeskliniken-Holding". Deren Geltungsbereich wurde nicht auf die NÖ Universitäts- und Landeskliniken ausgeweitet, stattdessen prüfte die NÖ Landeskliniken-Holding jedoch ein elektronisches System zur Erfassung aller Verträge (auch die der NÖ Universitäts- und Landeskliniken) mit einem Auftragswert von über 10.000,00 Euro.

Die Überleitung des Aufwands für externe Beratungen auf die Konten des Landeshaushalts wurde überarbeitet, die sachlich richtige Verrechnung erfolgte in nahezu allen stichprobenartig überprüften Fällen.

Die Auswahl von externen Beratern in der NÖ Landesklinken-Holding wurde grundsätzlich im wirtschaftlichen Wettbewerb durchgeführt, in Ausnahmefällen beruhte die Auswahl zum Beispiel auf Referenzen aus früheren Aufträgen, fachlichen Vorkenntnissen oder Alleinstellungsmerkmalen. In den NÖ Universitäts- und Landesklinken war dies noch nicht vollständig umgesetzt.

Die Anregungen zu Rahmenverträgen (Befristung, Einfordern von Terminplänen, Preis-Leistungs-Vergleiche) wurden großteils beachtet.

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2017 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen im Wesentlichen zu.