Im Jahr 2017 gab das Land NÖ rund sieben Millionen Euro für die Kinderbetreuung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken sowie im Landhauskindergarten aus, vor allem für das Personal dieser dreizehn betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Ausrichtung auf bedarfsgerechte Kinderbetreuung
Zentrales Anliegen war es, Kinder vom vollendeten ersten bis zum 16. Lebensjahr in ihrer Entwicklung durch anerkannte Methoden der Pädagogik zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für Frauen, durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Zudem stärkte die betriebliche Kinderbetreuung den jeweiligen Standort im Wettbewerb um Fachkräfte und erleichterte einen baldigen Wiedereinstieg nach einer Karenz.
Die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ trugen dazu bei, die Betreuung, insbesondere der Unter-2,5-Jährigen, im Sinn der Bund-Länder-Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuung und zum Gratispflichtkindergarten weiter zu verbessern.
Tagesbetreuung, Kindergarten und Hort
Im Jahr 2017 betreuten und förderten diese Einrichtungen zum Stichtag 15. Oktober 507 Kinder. Dafür stellte das Land NÖ im Kindergartenjahr 2017/2018 insgesamt 659 bewilligte Plätze für Tagesbetreuung, Kindergarten und Hort sowie rund 110 Dienstposten, davon 42 für Pädagoginnen und Pädagogen sowie 68 für Betreuungs- und Hilfskräfte zur Verfügung. Die Öffnungszeiten konnten zwischen 6.30 und 19.30 Uhr nach dem jeweiligen Bedarf am Standort festgelegt werden.
An sieben Standorten bestanden trotz kurzzeitig freier Betreuungsplätze längere Wartezeiten, weil unterjährig Aufnahmen von Kindern erfolgten, die erst im Verlauf des Kindergartenjahres das Aufnahmealter erreichten.
Finanzierung
Ab dem Jahr 2016 bestand zwischen der Abteilung Kindergärten K5 und der NÖ Landeskliniken-Holding eine Vereinbarung, wonach die Ausgaben für die Verpflegung und den laufenden Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken über eine wertgesicherte Pauschale von der Abteilung Kindergärten K5 abgegolten wurden.
Seit der bundesweiten Einführung des Gratispflichtkindergartens im letzten Jahr vor der Schulpflicht ab 1. September 2009 und des freiwilligen Gratiskindergartens im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht mit 1. September 2016 erhielt das Land NÖ dafür Zweckzuschüsse des Bundes.
Die Einnahmen aus diesen Zuschüssen sowie die monatlichen Kostenbeiträge für die Betreuung außerhalb der Kindergartenpflicht und die tageweisen Essensbeiträge betrugen im Jahr 2017 rund 385.000 Euro. Diese deckten die Sachausgaben für den laufenden Betrieb der Einrichtungen (Pauschale, Aus- und Weiterbildungskosten, Ausgaben für Landhauskindergarten), die von der Abteilung Kindergärten K5 zu tragen waren, ab.
Die Personalausgaben für alle Kinderbetreuungseinrichtungen von rund 4,73 Millionen Euro im Jahr 2017 trug zur Gänze das Land NÖ.
Weitere Ausgaben des Landes NÖ fielen für Investitionen in Anlagen und Gebäude sowie für Verwaltung (Personal, Gebäude) und für Material an, die den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen jedoch nicht zugeordnet wurden. Eine vollständige Aufstellung der Gesamtausgaben lag daher nicht vor.
Die NÖ Landes- und Universitätskliniken führten eine Kostenrechnung und stellten die Kosten für die Kinderbetreuungseinrichtungen auf den Kostenstellen „Kinderbetreuung“ dar. Diese betrugen im Jahr 2017 rund 1,86 Millionen Euro (reduziert um Einnahmen aus Pauschale).
Interessenkollisionen
Die Abteilung Kindergärten K5 vertrat als Behörde (Aufsicht, Bewilligungen) und als Betreiberin der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenläufige Interessen, ohne die dabei erforderliche organisatorische und personelle Trennung vorzunehmen.
Vermeidbarer Verwaltungsaufwand
Die Zeiterfassung sowie die Urlaubs- und Krankmeldungen erfolgten – außer am Standort St. Pölten sowie für die Kinderbetreuerinnen und Hilfskräfte des Landhauskindergartens – durch handschriftliche Aufzeichnungen. Die Daten für die von der Statistik Austria jährlich erstellte Kindertagesheimstatistik und für die Verrechnung der Kostenbeiträge waren teilweise fehler- und lückenhaft. Das verursachte einen durch elektronische Zeiterfassung sowie durch ordnungsgemäß ausgefüllte Vorlagen (Excel-Formulare) vermeidbaren Verwaltungsaufwand.
Baulicher Zustand und Brandschutz
An den Standorten Amstetten, Baden, Hainburg und Mödling wurden Neubauten errichtet, an den Standorten Horn, St. Pölten und Wiener Neustadt waren Neubauten bzw. Erweiterungen geplant.
Am Standort Mistelbach war die Fassade sanierungsbedürftig, sodass der Außenbereich nur mehr eingeschränkt benutzbar war, zudem waren die Räumlichkeiten durch einen Gang getrennt. Die anderen Einrichtungen wiesen keine augenscheinlichen baulichen Mängel auf. Protokolle und technische Prüfbefunde zur Überwachung der Anlagen lagen vor. Die vorgeschriebenen Räumungsübungen waren jedoch an einigen Standorten nicht bzw. unregelmäßig durchgeführt worden und daher nachzuholen.
Weitere Verbesserungen
Die Protokolle über die fachliche Aufsicht lagen in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht auf. Das erschwerte den leitenden Kindergartenpädagoginnen die Umsetzung der Ergebnisse. Zudem war die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen zu überwachen.
Weitere Feststellungen betrafen die Stellenbeschreibungen, die noch im Zuge der Überprüfung durch den Landesrechnungshof aktualisiert wurden, die vorläufigen Dienstzuteilungen, die Vermeidung von Barauslagen sowie die Verrechnung von Sachausgaben und Reisegebühren.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 4. September 2018 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.