08/2022 - Eröffnungsbilanz 2020 Land NÖ

Zusammenfassung


Die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 bestand aus einer Vermögensrechnung und wies eine Bilanzsumme von 13.713,7 Millionen Euro aus.
Die Vorlage der Eröffnungsbilanz 2020 gemeinsam mit dem Rechnungsabschluss 2020 am 26. Mai 2021 an den NÖ Landtag lag im zeitlichen Rahmen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015.

Mittelverwendung und Mittelherkunft

Die Aktiva der Eröffnungsbilanz 2020 mit 13.713,7 Millionen Euro umfassten das langfristige sowie das kurzfristige Vermögen und informierten über die Mittelverwendung. Das langfristige Vermögen setzte sich aus immateriellem Vermögen, Sachanlagen, aktiven Finanzinstrumenten (Wertpapiere), Beteiligungen und langfristigen Forderungen zusammen. Das kurzfristige Vermögen bestand aus kurzfristigen Forderungen, Vorräten, liquiden Mittel und aktiver Rechnungsabgrenzung.
Die Passiva zeigten die Herkunft der verwendeten Mittel sowie die Finanzierung des kurz- und langfristigen Vermögens durch Eigen- und Fremdmittel. Die Passiva umfassten das Nettovermögen, die Sonderposten Investitionszuschüsse, die lang- und kurzfristigen Fremdmittel aus Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die passive Rechnungsabgrenzung.

Negatives Nettovermögen zeigt Konsolidierungsbedarf

Die Differenz zwischen dem langfristigen Vermögen von 12.968,3 Millionen Euro und dem kurzfristigen Vermögen von 745,4 Millionen Euro auf der Aktivseite sowie den Sonderposten Investitionszuschüsse von 234,4 Millionen Euro und den Fremdmitteln von insgesamt 20.087,9 Millionen Euro auf der Passivseite ergab zum 1. Jänner 2020 als Ausgleichsposten ein negatives Nettovermögen von 6.608,6 Millionen Euro.
Die ausgewiesenen Fremdmittel enthielten langfristige Rückstellungen von insgesamt 12.871,7 Millionen Euro. Davon entfielen 10.056,5 Millionen Euro auf Pensionsverpflichtungen, die wahlweise in die Eröffnungsbilanz 2020 eingestellt wurden.
Der Rechnungsabschluss 2021 wies bereits ein negatives Nettovermögen von 9.090,4 Millionen Euro bei langfristigen Rückstellungen von 14.019,0 Millionen Euro aus. Damit erhöhte sich der Konsolidierungsbedarf.

Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 war zweckmäßig

Die Abteilung Finanzen F1, die Kreditverwaltungen der anordnenden Abteilungen und Stellen sowie die Rechnungsstellen der nachgeordneten Dienststellen leiteten die Eröffnungsbilanz 2020 aus dem Vermögensstand des Landes NÖ zum 31. Dezember 2019 über. Diese war durch die Überleitungstabelle der Abteilung Finanzen F1 und die Buchungsanordnungen der kreditverwaltenden Stellen nachvollziehbar. Die ausgewiesenen Bilanzpositionen stimmten mit den Einzelbeständen im Mehrphasenbuchhaltungssystem, den Beilagen sowie den Nachweisen zur Eröffnungsbilanz 2020 überein.
Die getreue und vollständige Erfassung und Überleitung der Vermögensbestände 2019 in die Eröffnungsbilanz 2020 erforderten unter anderem Ersterfassungen, Neubewertungen und Umgruppierungen nach den Vorgaben und den Wahlrechten der VRV 2015. Alle Rückstellungsmöglichkeiten wurden in die Eröffnungsbilanz 2020 aufgenommen, insbesondere die Pensionsrückstellung in Höhe von 10.056,5 Millionen Euro.
Organisation und Kontrolle oblagen der Abteilung Finanzen F1, die teilweise eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie ein Beratungsunternehmen für betriebliche Vorsorge (Berechnung der Pensionsrückstellungen) heranzog.
Die Eröffnungsbilanz 2020 wurde überwiegend mit dem Fachwissen und der Expertise der Abteilung Finanzen F1 erstellt. Den externen Beratungskosten von rund 90.000,00 Euro stand eine Bilanzsumme von 13.713,7 Millionen Euro gegenüber.
Technisch erfolgte die Umsetzung noch mit den bestehenden Rechnungswesensystemen (Mehrphasenbuchhaltung, Vorsysteme). Damit wurde eine Überlagerung der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 mit der Umstellung auf das System SAP S/4HANA® vermieden.
Jede anordnende Stelle erhielt eine Teileröffnungsbilanz und gab dazu eine Vollständigkeitserklärung ab.

Beilagen und Nachweise

Obwohl die VRV 2015 keine Beilagen und Nachweise zur Eröffnungsbilanz 2020 verlangte, enthielt diese umfangreiche Beilagen und Nachweise.

Übergangsfrist für Anpassungen und Korrekturen nutzen

Die VRV 2015 räumte für Anpassungen und Korrekturen eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz am 26. Mai 2021 (Einbringung in den NÖ Landtag) ein.
Die stichprobenartige Überprüfung insbesondere von neu gebildeten Bilanz-positionen ergab auf der Aktivseite einen Anpassungsbedarf von 65,9 Millionen Euro beziehungsweise von 71,8 Millionen Euro auf der Passivseite. Das entsprach jeweils rund 0,5 Prozent der Bilanzsumme und betraf hauptsächlich Sachanlagen und Rückstellungen.

Weiterentwicklung der VRV 2015

Anpassungsbedarf bestand auch für die VRV 2015 selbst, zum Beispiel be-treffend die Anwendung von Sterbetafeln und marktüblichen Zinssätzen für Barwertberechnungen oder Bewertung von Beteiligungen an gemeinnützigen Unternehmungen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.