Zusammenfassung
Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital in Höhe von € 36.336,42 von den Ländern Wien und Niederösterreich je zur Hälfte übernommen wurde. Gegenstand der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH ist laut Gesellschaftsvertrag die gemeinsame Entsorgung von Stoffen (ausgenommen radioaktiven Abfall), die die Gebietskörperschaften NÖ und Wien allein überhaupt nicht oder nur schwer, d.h. mit erheblichem technischen oder wirtschaftlichen Aufwand, entsorgen können.
Im geprüften Geschäftsjahr 2002 beschäftigte sich die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH ausschließlich mit dem Projekt „Vernetzte Altlastensanierung im Marchfeld“. Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH wurde von den Gesellschaftern beauftragt, die Koordinierung aller Maßnahmen vorzubereiten bzw. durchzuführen, die zur Sicherung bzw. Umlagerung der Altlasten und Altablagerungen erforderlich sind.
Die Geschäftsführer entwickelten im Jahr 2002 einen Projektablaufplan, in dem die rechtlichen, ökonomischen, technischen und sonstigen Aspekte im Hinblick auf ihre zeitliche Abfolge und ihre zeitliche Abhängigkeit voneinander dargestellt wurden, wobei die einzelnen Tätigkeiten in Form von Arbeitspaketen ausgewiesen wurden.
Die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, waren bis zum Prüfungszeitpunkt seitens des Bundes noch nicht geschaffen, wodurch eine Verwirklichung des Projektes in naher Zukunft fraglich erscheint. Der LRH und das Kontrollamt der Stadt Wien empfahlen, für den Fall, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit nicht geschaffen werden, der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH neue Aufgabenfelder zu übertragen, andernfalls sich die Eigentumsvertreter über die Weiterführung des Unternehmens entsprechend verständigen sollten.
Das Geschäftsjahr 2002 schloss mit einem Betriebsergebnis von - € 0,170 Mio. Den Erträgen in Höhe von € 0,037 Mio, die überwiegend aus einer erhaltenen Zahlung infolge der Aufgabe des Mietrechts und der Abgeltung des Umzuges an einen neuen Firmenstandort resultierten, Aufwendungen in Höhe von € 0,207 Mio, die zu rund 84 % aus Personalaufwendungen bestanden, gegenüber. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - € 0,168 Mio wurde mit der bestehenden Kapitalrücklage aus den Vorjahren abgedeckt.
Auf Grund ihrer verfassungsmäßigen Bestimmungen wiesen die Kontrolleinrichtungen der Länder darauf hin, dass die Prüfung eines vorläufigen, noch nicht zur Gänze fertig gestellten Jahresabschlusses nicht als ihre Aufgabe anzusehen ist, weshalb für den Fall der Fortführung der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH mit der Prüfung der Jahresabschlüsse jährlich ein Abschlussprüfer beauftragt werden sollte.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass im Laufe der nächsten Wochen absehbar sei, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projekts geschaffen werden können. Danach werden sich die Gesellschafter über die weitere Zukunft der Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH verständigen.
Die Abfallwirtschaftsverbund Planungsgesellschaft mbH hat die Empfehlungen bereits umgesetzt bzw. zugesagt, einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 zu betrauen.