09/2006 - NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH

Zusammenfassung

Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von den Gesellschaftern Republik Österreich und Land NÖ zu je 50 % übernommen wurde. Sie wurde im Jahr 1975 mit dem Ziel gegründet, die schwierige wirtschaftliche Lage der Regionen an der damals noch „toten“ Grenze zu verbessern. Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH hat daher die Förderung der Grenzgebiete des Landes NÖ durch Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der Landschaft und auf den Umweltschutz zu ihrem Unternehmensgegenstand.

Als gemeinnützige Gesellschaft erbringt sie ihre Tätigkeit im Gesamtinteresse der österreichischen Volkswirtschaft. Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH fördert sowohl Gemeinden als auch Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gebieten des NÖ Grenzlandes hauptsächlich durch die Vergabe von zinsbegünstigten Darlehen und Investitionszuschüssen.

Die Vertretung der NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH obliegt zwei Geschäftsführern, die hauptberuflich bei der ecoplus tätig sind. Aus der Sicht des NÖ Landesrechnungshofes stellt die Nutzung dieser Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Verwendung von Büroräumlichkeiten der beiden Gesellschaften ermöglicht wird, eine sinnvolle und vorteilhafte Vorgangsweise dar.

Die Dienstverträge der Geschäftsführer wurden per 31. Dezember 2005 aufgekündigt, sie waren zum Zeitpunkt der Prüfung weiterhin als handelsrechtliche Geschäftsführer bestellt. Der NÖ Landesrechnungshof fordert, ehestens die Fragen der zukünftigen Geschäftsführer sowie deren arbeits- und dienstrechtliche Stellung zu klären.

Weiters wäre die bereits im Jahr 1997 beschlossene Geschäftsordnung für die Geschäftsführer zu aktualisieren und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus dem Jahr 2001 anzupassen.

Die durchgeführte stichprobenweise Überprüfung einiger Förderungsfälle hat deren korrekte und rasche Abwicklung ergeben. Hinsichtlich der an Gemeinden vergebenen Förderungen sieht der NÖ Landesrechnungshof die Notwendigkeit, in Zukunft verstärkt die Errichtung überregionaler und interkommunaler Betriebsgebiete und Wirtschaftsparks zu unterstützen.

Bei der Förderung von Betrieben sollte die Schaffung bzw. Sicherung langfristig wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze im Vordergrund stehen. Die im Zuge der Prüfung angeregten Kontrollen geförderter Maßnahmen wurden durch die Aufnahme entsprechender Auflagen in den Fördervereinbarungen bereits umgesetzt.

Die Geschäftsführer wurden durch die Gesellschafter angewiesen, bei ihrer Geschäftstätigkeit auf die Erhaltung des nominellen Wertes der Stammeinlage Bedacht zu nehmen. Daraus ergibt sich vor allem für die Fördertätigkeiten in Form von verlorenen Zuschüssen die Notwendigkeit einer sparsamen und gezielten Vorgangsweise. Die Prüfung der Vergabe derartiger Förderungen hat bei den Projekten „Telematikoffensive“, „NÖG Infonet 2010“ sowie bei der Förderung eines „Technologie- und Bildungszentrums“ und der „Grenzüberschreitenden Impulszentren“ zu Empfehlungen Anlass gegeben, quantifizierbare Ziele vorzugeben und Ergebniskontrollen durchzuführen.

Die Vergaben von Beratungsaufträgen wurden nicht entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 vorgenommen. Der NÖ Landesrechnungshof fordert die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH als öffentlichen Auftraggeber auf, in Hinkunft die jeweils geltenden vergabegesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Da der Bekanntheitsgrad der NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH und deren Fördertätigkeit in einigen Gebieten des NÖ Grenzlandes nach wie vor sehr gering ist, empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof, gezielte Werbe- und Marketingmaßnahmen – in Zusammenarbeit mit anderen Förderungseinrichtungen des Bundes und des Landes NÖ – zur Information der Wirtschaftstreibenden im Grenzland durchzuführen.

Insbesondere in den Jahren 2002 und 2003 wurden hohe Guthaben bei Kreditunternehmungen, größtenteils in Form von mittelfristigen Veranlagungen auf Festgeldkonten, festgestellt. Obwohl in den Jahren 2004 und 2005 bereits eine rückläufige Entwicklung der Finanzmittelbestände der NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH zu verzeichnen war, empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof, verstärkte Aktivitäten zu setzen, um eine widmungsgemäße Verwendung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel in einem höheren Ausmaß sicherzustellen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den sie betreffenden Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.

Die NÖ Grenzlandförderungsgesellschaft mbH hat zu den Ergebnissen Stellung genommen und im Wesentlichen zugesagt, die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes aufzunehmen und umzusetzen.