09/2007 - Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben geprüft. Im Rechnungsjahr 2006 wurden aus diesen Abgaben Gesamteinnahmen von rund € 55,8 Mio erzielt.

Grundsätzlich können die derzeitigen Vorgangsweisen und Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Einhebung der ausschließlichen Landesabgaben als zielführend bzw. ausreichend bezeichnet werden. Teilweise sind jedoch die Kontrollrechte durch das Land NÖ verstärkt wahrzunehmen. Dies insbesondere wenn starke, ungeklärte Schwankungen bei den Abgabenerträgen zu beobachten sind.

Bei den Festsetzungen bzw. Indexanpassungen sah der NÖ Landesrechnungshof in einigen Bereichen einen Verbesserungsbedarf, wobei insbesondere auf die Wertbeständigkeit der Abgaben zu achten ist. Die Landes-Verwaltungsabgaben wären derart festzusetzen, dass jedenfalls ein angemessener Teil der inhaltlichen Verwaltungstätigkeit abgegolten ist.

Zur Verrechnung bzw. Veranschlagung der Abgabenerträge bzw. deren Verwendung sind folgende Anmerkungen zu machen:

  • In einigen Fällen sind falsche Zuordnungen zu berichtigen bzw. die Verrechnungsmodalitäten zu ändern.
  • Das Prinzip der Bruttoverrechung ist durchgehend zu beachten.
  • Die Vorgaben des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag bezüglich Bedeckung der zweckgewidmeten Ausgaben sind zu beachten.

Bei den Abgabenfälligkeiten und der Abfuhr von Abgaben sind teilweise Änderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Die nicht gesetzeskonforme Vorgangsweise bei der Abfuhr der Jagdkartenabgabe wurde noch im Zuge der Prüfung umgestellt.

Bei der Fischerkartenabgabe und der Jagdkartenabgabe wurden Forderungen aus früheren Berichten des Finanzkontrollausschusses mittlerweile umgesetzt und organisatorische Änderungen vorgenommen.

Die existierenden Regelungen im Zusammenhang mit den Säumniszuschlägen, dem Mahnwesen und den Vollstreckungen sind konsequent anzuwenden, wobei jedoch auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und zu vollstreckenden Betrag geachtet werden sollte. Grundsätzlich hält es der NÖ Landesrechnungshof für zweckmäßig, durch laufende Anpassung der Vorschriften ein möglichst einheitliches System für die Erhebung aller Landesabgaben anzustreben.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.