09/2013 - Psychosomatisches Zentrum Eggenburg

Zusammenfassung

Die „Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH" betrieb seit 1. Juli 2006 das Psychosomatische Zentrum Eggenburg und seit 11. Jänner 2011 das Psychiatrische Rehabilitationszentrum in Gars am Kamp mit jeweils 100 Betten als eine Sonderkrankenanstalt. Beide Standorte waren ausgelastet.
Das Land NÖ hielt – neben zwei privaten Gesellschaftern – 51 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft und finanzierte die Errichtung durch Investitionsbeiträge und den Betrieb des Psychosomatischen Zentrums durch Tagsätze; die rehabilitativen Leistungen in Gars vergütete hauptsächlich die Pensionsversicherungsanstalt.
Die Überprüfung konzentrierte sich daher auf das Psychosomatische Zentrum, das die Gesellschaft im Rahmen einer Dienstleistungskonzession führte. Dieses Dienstleistungskonzessionsmodell wurde im Jahr 2003 für den Krankenanstaltenverband Waldviertel mit privaten Partnern entwickelt, um mit deren Know-how den Krankenhausstandort Eggenburg zu sichern und die finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand zu vermindern.
Ein privater Gesellschafter wurde im August 2010 insolvent.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 13. August 2013 großteils zu, die fünfzehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. mit dem verbliebenen privaten Partner aufzugreifen. Der Landesrechnungshof vermisste noch einen Ausgleich negativer Ergebnisse der vergangenen Jahre und die Anpassung des Tagsatzes abhängig vom tatsächlichen Ergebnis der Geschäftstätigkeit.

Gesellschaft

Die Gesellschaft erfüllte ihren Zweck, der Projektentwicklung, Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb der Sonderkrankenanstalt Eggenburg umfasste.
Sie sollte dabei laut Rahmenvereinbarung unter beherrschendem Einfluss des Landes NÖ stehen, was aufgrund von Zustimmungsvorbehalten eines privaten Gesellschafters jedoch nicht in allen Angelegenheiten sichergestellt war. Damit die Anteilsrechte des Landes NÖ besser gewahrt werden können, sollten der Gesellschaftsvertrag sowie die Geschäftsordnungen aktualisiert und eine Aufsichtsfunktion vorgesehen werden. Auch die Anstaltsordnung war zu überarbeiten.

Vergaberecht

Die direkten Beauftragungen der Gesellschafter schlossen einen Wettbewerb aus. Daher konnten die Preisangemessenheit der erbrachten Leistungen und folglich realisierte Sparpotenziale nicht festgestellt werden. 
Ein privater Partner trat einerseits als Gesellschafter der gemeinnützigen Gesellschaft (Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH) als Auftraggeber und andererseits mit einer Tochtergesellschaft als gewinnorientierter Auftragnehmer (Totalunternehmer) auf und verfolgte somit gegenläufige Interessen.

Finanzierung des Psychosomatischen Zentrums Eggenburg

Ein Ziel war, den Finanzierungsaufwand für die Errichtung des Psychosomatischen Zentrums zu minimieren und damit das Land NÖ finanziell zu entlasten. Die Gesamtkosten für das Psychosomatische Zentrum betrugen laut Jahresabschluss 2008 15,1 Millionen Euro. Das Land NÖ steuerte davon 9,62 Millionen Euro bei, den Restbetrag finanzierte die Gesellschaft über ein Darlehen.
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger leistete vom 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2007 pro Pflegetag einen Tagsatz von 150,00 Euro. Ab dem Jahr 2008 finanzierte den Tagsatz das Land NÖ zur Gänze; sonstige Krankenfürsorgeanstalten zahlten im Jahr 2012 rund fünf Prozent der Tagsätze des Psychosomatischen Zentrums. Der Tagsatz deckte Betriebs- und Finanzierungskosten ab.
Der Landeshaushalt wurde nicht sofort mit der Investitionssumme belastet, sondern nur mit den jährlichen Finanzleistungen des Landes NÖ.
Diese betrugen im Jahr 2011 7,63 Millionen Euro und setzten sich aus den Tilgungen und Zinsen für das Darlehen sowie aus den Tagsatzvergütungen für die Leistungen der Gesellschaft zusammen. Aus den Tagsätzen finanzierte die Gesellschaft ihre Betriebskosten und auch ihren Anteil an den Investitionskosten. Die Refinanzierung dieser Kosten sollte bei Bemessung der wertgesicherten Tagsätze berücksichtigt werden.

Risikoverteilung

Das Dienstleistungskonzessionsmodell sah eine Verteilung der Risiken auf Grundlage von zwölf Risikoarten vor, wobei die Risikoarten „Regelungs- und gesetzliche Risiken" und „Naturgewalten" dem Land NÖ zufallen sollten, alle anderen den privaten Partnern.
Ein weiteres Ziel war, dem Land NÖ wesentliche, mit der Realisierung und der Betriebsführung verbundene Risiken abzunehmen, was den privaten Partnern in Form einer Risikoprämie abgegolten werden sollte. Auf die von den privaten Partnern abgegebene Ergebnisgarantie wurde verzichtet. Das negative Ergebnis des Jahres 2006 wurde vom privaten Partner nicht ausgeglichen. Die negativen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 waren auf Beschluss des Gesellschafterausschusses nicht auszugleichen.
Die Risikoprämien für das Jahr 2006 fielen an, ohne dass die Ergebnisgarantie geleistet werden musste. Die variablen, erfolgsabhängigen Managemententgelte standen bei Einhaltung des budgetierten Ergebnisses zu, selbst wenn dieses negativ war. Die dafür gebildeten Rückstellungen und geleistete Zahlungen sollten soweit rechtlich möglich rückabgewickelt werden. 
Das Land NÖ trug hingegen das volle Risiko für die Änderung der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und vergütete diese durch höhere Tagsätze, mit denen auch Risikoprämien und Managemententgelte für die privaten Gesellschafter finanziert wurden.
Da sich Rahmenbedingungen und Vereinbarungen seit der Gründung der Gesellschaft geändert hatten, lag eine komplexe Vertragslage vor.
Das Land NÖ sollte das – im Jahr 2003 entwickelte – Dienstleistungskonzessionsmodell  grundsätzlich überdenken und die Voraussetzung für eine Übernahme des Standorts Eggenburg durch die NÖ Landeskliniken-Holding oder das Land NÖ klären. Mit dem Entfall des Managemententgelts für den Standort Eggenburg könnten bis zu 300.000,00 Euro jährlich eingespart werden. Diesen Einsparungen sind allfällige finanzielle Nachteile zum Beispiel bei den Personalkosten gegenüber zu stellen.

Personal

Die Geschäftsführer waren nicht nur der Gesellschaft verpflichtet, dazu fehlten Regelungen für Interessenkollisionen.
Von den 205 Mitarbeitern der Gesellschaft entfielen 131 auf das Psychosomatische Zentrum Eggenburg. An beiden Zentren stand ausreichend ärztliches, pflegerisches und therapeutisches Personal zur Verfügung, wobei die Mindestpersonalerfordernisse erfüllt wurden.
Das Gehaltsniveau der Gesellschaft lag in den Gesundheitsberufen generell über den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen, aber unter dem Gehaltsniveau des Landes NÖ. Weitere mögliche Kostenvorteile beim Personal durch das Dienstleistungskonzessionsmodell ließen sich in der Praxis nicht zur Gänze ausschöpfen.

Versorgungsleistungen

Seit der Eröffnung des Psychosomatischen Zentrums wurden über 4.000 Patienten behandelt, die zu 50 Prozent aus NÖ stammten. Die Patienten des Psychosomatischen Zentrums zahlten seit 1. Jänner 2008 keine Kostenbeiträge mehr, weil die vorgesehene Übernahme in die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung und die rechtlichen Voraussetzungen unterblieben.
Die Zentren waren rechtlich zu einer Sonderkrankenanstalt zusammengefasst, hatten jedoch für jeden Standort kollegiale Führungen. Da die an den Standorten Eggenburg und Gars erbrachten Leistungen unterschiedlich finanziert wurden, war deren betriebliche Trennung durchaus zweckmäßig.
Die geplante Evaluierung des Leistungsangebots und der Behandlungen durch einen interuniversitären Beirat erfolgte nicht.

Eggenburg Institute for Complex Systems, Health and Neuroscience

Das Forschungsinstitut der Gesellschaft erhielt vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds Projektförderungen, konnte damit jedoch nicht kostendeckend geführt werden. Für das Institut mietete die Gesellschaft vom Institutsleiter Räume. Die beiden Forschungsprojekte des Instituts verzögerten sich und wurden der NÖ Ethikkommission nicht vorgelegt.
Die NÖ Landesregierung teilte dazu mit, dass der Betrieb des Instituts EICoN im Lauf des 3. Quartals 2013 stillgelegt wird.