Zusammenfassung
Der NÖ Klimafonds wurde im Jahr 2008 zur Erreichung der Ziele des NÖ Klimaprogramms eingerichtet und als Verwaltungsfonds ohne Rechtspersönlichkeit (Voranschlagstelle mit Zweckbindung) geführt.
Zielsetzung
Im Sinn einer Effizienzsteigerung sollten damit vor allem Maßnahmen in den Bereichen Energie und erneuerbare Energiequellen, Wohnbau und Wohnbausanierung, betrieblicher Klima- und Umweltschutz, klimagerechter Nahverkehr, klimagerechte Landwirtschaft und Aktivitäten zur Reduzierung von klimarelevanten Luftschadstoffen gebündelt und auch zusätzliche Maßnahmen ermöglicht werden.
Gebarungsumfang
Dafür standen im ersten Jahr zehn Millionen Euro und im Jahr 2013 rund neun Millionen Euro für klimarelevante Maßnahmen (Aufträge oder Förderungen) zur Verfügung. Im Zeitraum 2008 bis 2013 wurden davon jährlich zwischen 5,6 und 8,7 Millionen Euro ausgegeben. Der Fonds hatte daher Ende 2013 Rücklagen von 830.477,01 Euro. Das wies auf eine ausreichende Veranschlagung hin.
Abwicklung
Der Klimaschutz fiel als Querschnittsmaterie in den Geschäftsbereich mehrerer Abteilungen, wobei im Jahr 2014 noch vier Abteilungen sowie die Agrarbezirksbehörde verfügungsberechtigt waren. Die Koordination und Abwicklung der Voranschlagstelle „NÖ Klimafonds(ZG)" besorgte die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3, die auch die Klimarelevanz der Maßnahmen beurteilte und in allen Fällen bestätigte. Das entsprach der bezweckten Bündelung. Die dazu erstellten Richtlinien und fachlichen Kriterien ermöglichten ein weites Ermessen und zusätzliche Maßnahmen.
Auf Beschluss der NÖ Landesregierung wurden in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 7,12 Millionen Euro für die Förderung von rund 2.300 Photovoltaikanlagen verwendet. Das entsprach im Jahr 2012 rund 46 Prozent und im Jahr 2013 rund 38 Prozent der gesamten Ausgaben des NÖ Klimafonds.
Auch andere Maßnahmen wurden auf der Ebene der NÖ Landesregierung angebahnt und ergänzend zu anderen Finanzierungen des Landes NÖ Bedarfszuweisungen) oder des Bundes (Klima- und Energiefonds) gewährt. Die befassten Abteilungen bemühten sich um eine richtige und zweckmäßige Umsetzung der beantragten oder zugesagten Maßnahmen. Darunter fielen so unterschiedliche Aufträge und Förderungen wie beispielsweise für Radwege, Biomasse Heizanlagen, Elektro- und Erdgasfahrzeuge, Elektroräder, Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung oder Filmproduktionen. Förderempfänger waren Gemeinden, Einzelpersonen, Unternehmungen oder Vereine.
Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, war sicherzustellen, dass die angestrebten Zielsetzungen ohne die finanzielle Unterstützung aus dem NÖ Klimafonds entweder nicht oder nicht in dem klimapolitisch angestrebten Ausmaß erreicht werden konnten. Außerdem sollten solche Unterstützungen nach Möglichkeit mit einzusparenden CO2-Äquivalenten verbunden werden.
Datenbank
Die 1.463 Akten des NÖ Klimafonds waren in einer Datenbank der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 erfasst. Der Gebarungsumfang der Jahre 2008 bis 2013 betrug 45,67 Millionen Euro. Unter einer Aktenzahl wurde mitunter eine Vielzahl gleichartiger Maßnahmen abgewickelt. Die Datensätze mussten für Auswertungen (Internes Monitoring) nachbearbeitet werden, um fehlerhafte, uneinheitliche, doppelte oder auch lückenhafte Eintragungen zu bereinigen. Der Ausfüllgrad der Datenfelder von 25 und 99 Prozent war hinsichtlich der klimarelevanten Daten (CO2-Äquivalente) noch zu verbessern.
Internes Monitoring
Die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 verwendete die nachbearbeiteten Daten für ihr Monitoring und nicht für die Berichterstattung zu den
Klimaprogrammen. Die Ergebnisse sollten verstärkt zur Vorgabe von messbaren Wirkungszielen für die aus Mitteln des NÖ Klimafonds finanzierten Maßnahmen
herangezogen werden.
Berichtswesen
Die Verwendung der NÖ Klimafondsmittel war aus den Umweltberichten nicht nachvollziehbar. Daher sollten die aus Mitteln des NÖ Klimafonds finanzierten Maßnahmen und deren Beitrag zum NÖ Klimaschutz im Rahmen der bestehenden Umweltberichterstattung transparent unter Wahrung des Datenschutzes offengelegt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 2015 zu, die acht Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.