09/2016 - Förderung der NÖ Naturparke, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2013 „Förderung der NÖ Naturparke" ergab, dass die Empfehlungen aus diesem Bericht zu rund 50 Prozent umgesetzt wurden.

Die Abteilung Naturschutz RU5 konnte damit Verbesserungen bei der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel und der Strafgelder sowie bei der Einhaltung der Verrechnungsvorschriften erreichen. Weiters trat die Abteilung Naturschutz RU5 nur mehr als Förderungsgeber und nicht als Förderungswerber bzw. Projektträger auf.

Die zugesagte Festlegung von einheitlichen Mindestkriterien für die NÖ Naturparke und die Änderung der Förderrichtlinien für Naturparke erfolgten nicht, weil die Ende 2014 bei der
Umweltdachverband GmbH beauftragte Evaluierung der Zielerreichung der NÖ Naturparke abgewartet wurde.

Die Projektförderungen wurden zwar forciert, jedoch ohne die Basis- und die Sonderförderung projektbezogen weiter zu entwickeln.

Schließlich unterblieben die gebotene Evaluierung der Leistungen und Wirkungen des Vereins Naturparke Niederösterreich sowie die angeregte Senkung des Verwaltungsaufwands für das Projekt „NUP Aktiv", mit dem erfolgreich (Langzeit-)Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt eingegliedert und die Naturparke in den Bereichen Landschaftspflege, Naturschutz, Gastronomie, Verwaltung und Besucherbetreuung unterstützt wurden.

Der Landesrechnungshof erwartete, dass die Umsetzung der noch offenen Empfehlungen unter Einbeziehung der Evaluierungsstudie zügig erfolgt.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2016 zu, die Empfehlungen umzusetzen. So sollten nunmehr die vom Verband der Naturparke Österreichs festgelegten Qualitätskriterien aufgrund der Evaluierung durch die Umweltdachverband GmbH als Maßstab für die NÖ Naturparke gelten und die Förderrichtlinien noch im laufenden Jahr überarbeitet werden. Dabei sollte die Basisförderung so weiterentwickelt werden, dass der Fördermitteleinsatz zum Erreichen der
Qualitätskriterien beiträgt.

Der Verein Naturparke Niederösterreich wurde aufgefordert, seinen Tätigkeitsbericht bis zum Juni 2016 im Sinne einer inhaltlichen Evaluierung zu überarbeiten.