09/2021 - Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2018 „Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ“ (Vorbericht) ergab, dass von den zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz oder großteils und vier teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach – trotz der Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 – einem Umsetzungsgrad von 83,3 Prozent.
Damit konnten organisatorische Verbesserungen und der Beschluss für den Neubau der sanierungsbedürftigen Kinderbetreuungseinrichtung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf erreicht werden (Ergebnis 10), für den der NÖ Landtag 3,30 Millionen Euro bewilligte (Beschluss vom 12. Dezember 2019).

Mehr Ausgaben, mehr Kinderbetreuung und mehr Personal

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ für den Betrieb der zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie für den Landhauskindergarten 8,79 Millionen Euro aus. Das waren um 1,86 Millionen Euro oder 26,8 Prozent mehr als im Vergleichsjahr 2017. Davon entfielen 69,1 Prozent auf Personal, das um 23,65 Vollzeitkräfte aufgestockt wurde. Die Anzahl der Kinder in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen stieg um 68 auf 575, wobei die Horte um 18 Kinder weniger verzeichneten als im Jahr 2017.
Die Kinderbetreuung der Unter-2,5-Jährigen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie konnten damit weiter ausgebaut und im Sinn der diesbezüglichen Bund-Länder-Vereinbarungen verbessert werden. Im Kindergartenjahr 2019/20 erhöhte sich die Betreuungsquote der Null- bis Zweijährigen in Niederösterreich um 3,3 Prozentpunkte auf 26,2 Prozent und näherte sich damit dem Österreichschnitt von 27,6 Prozent an. Die Betreuungsquote der Drei- bis Fünfjährigen stieg auf 97,3 und lag damit über dem Österreichschnitt von 93,4 Prozent.

Bereinigung von Zuständigkeiten und Interessenkollisionen

Mit 17. Dezember 2019 erfolgte die empfohlene Anpassung der NÖ Tagesbetreuungsverordnung an das NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, wonach die Bewilligung und die Errichtung von Tagesbetreuungseinrichtungen nicht der Bezirksverwaltungsbehörde, sondern der NÖ Landesregierung oblagen (Ergebnis 1).
Zudem fielen mit 1. Jänner 2021 nach einer halbjährlichen Übergangsfrist die Führung und die Errichtung der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken in die Zuständigkeit der NÖ Landesgesundheitsagentur. Für das Hortwesen wurde die Bildungsdirektion Niederösterreich zuständig (Ergebnis 1).
Die empfohlene Anpassung der Kostenbeiträge der Eltern und der Gruppenanzahl nahmen die Abteilung Kindergärten K5 nicht mehr und ihre Rechtsnachfolgerin noch nicht vor (Ergebnis 1).
Mit der neuen Verteilung der Zuständigkeiten entfielen die Doppelzuständigkeiten der Abteilung Kindergärten K5 für betriebliche sowie behördliche Angelegenheiten und damit mögliche Interessenkollisionen (Ergebnis 2).
Die Abteilung Kindergärten K5 stufte den Landhauskindergarten nicht als Privatkindergarten im Sinn des NÖ Kindergartengesetzes 2006 sondern als freiwillige Sozialleistung ein, wofür jedoch keine „authentische Auslegung“ vorlag (Ergebnis 3).

Verbesserungen bei Verwaltung und Fortbildung

Die Abteilung Kindergärten K5 und die Statistik Austria prüften die Meldungen der Kinderbetreuungseinrichtungen über die Anzahl der betreuten Kinder nunmehr auf Plausibilität und klärten nicht plausible Angaben (Ergebnis 4).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur übernahm die Bediensteten der Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken in das elektronische Zeiterfassungssystem (Ergebnis 5).
Die Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen kamen der Aufforderung der Abteilung Kindergärten K5 nach und achteten verstärkt auf die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen des Personals (Ergebnis 6).
Die Veranschlagung und die Verrechnung der Reisegebühren sowie der Auszahlungen aus dem Sachaufwand erfolgten ab dem Rechnungsjahr 2020 nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 (Ergebnis 7 und 8).
Außerdem vereinbarte die Abteilung Kindergärten K5 mit der Leitung des Landhauskindergartens, Beschaffungen auf Lieferschein oder auf Rechnung durchzuführen, um Barauslagen tunlichst zu vermeiden.
Nach einem nachdrücklichen Hinweis der Abteilung Kindergärten K5 verbesserten die Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen die Angaben zur Abrechnung der Kostenbeiträge für den Besuch und der Essensbeiträge. Das verbesserte auch die Genauigkeit der Abrechnungen und verminderte den damit verbundenen Verwaltungsaufwand (Ergebnis 9).
In allen 13 Kinderbetreuungseinrichtungen fanden die vorgeschriebenen Brandschutz- und Räumungsübungen statt. Nur im Jahr 2020 fielen zur Vermeidung der Verbreitung von Covid-19 drei Räumungsübungen aus (Ergebnis 11).
Die Abteilung Kindergärten K5 forderte die Kindergarteninspektorinnen auf, den Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen die Ergebnisprotokolle ihrer Inspektionen zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung der organisatorischen, pädagogischen und didaktischen Hinweise zu unterstützen (Ergebnis 12).
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur informierten in ihren Stellungnahmen vom 21. beziehungsweise vom 16. September 2021 über die weiteren geplanten Maßnahmen zu den noch offenen Ergebnissen sowie die bereits erfolgte Inbetriebnahme der elektronischen Zeiterfassung über Stempelterminals. Demnach verbesserte sich der Umsetzungsgrad auf 87,5 Prozent.