Zusammenfassung
Der Rechnungshofausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 1999 gemäß Art. 51 Abs. 3 L-VG einstimmig beschlossen, den Landesrechnunghof zu beauftragen, die Fremdreinigung in den NÖ Landeskrankenanstalten im Jahr 1998 zu überprüfen.
Auf Grund dieses Prüfauftrages wurde auf Basis des Berichtes über die Prüfung „NÖ Landeskrankenanstalten, Fremdreinigung“, NÖ LRH 2/1999, die Kostenentwicklung des Jahres 1998 erhoben. Weiters wurde festgestellt, inwieweit den Empfehlungen dieses Berichtes bereits entsprochen wurde.