10/2004 - NÖ Festival GesmbH

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat die „Verwendung von Landesmitteln beim NÖ Donaufestival“ aufgrund eines Auftrages des Rechnungshofausschusses des Landtages von NÖ geprüft. Aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen wurden die Veranstaltungen „Glatt & Verkehrt“ und „Klangraum Krems“, die – wie das „NÖ Donaufestival“ – von der NÖ Festival GesmbH betreut werden, in die Prüfung mit einbezogen.

Aufgrund eines Förderungsvertrages mit dem Land NÖ erhält die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, deren Tochtergesellschaft die NÖ Festival GesmbH ist, derzeit jährlich Landesmittel in der Höhe von mindestens € 9.450.000. Diese Mittel werden von der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH auf die Tochtergesellschaften nach einem internen Schlüssel aufgeteilt. Der NÖ Festival GesmbH standen zum Beispiel im Jahr 2003 Landesmittel in der Höhe von € 2.319.129,45 zur Verfügung.

Bei der Prüfung konnte festgestellt werden, dass die Landesmittel bei der NÖ Festival GesmbH für jene Zwecke eingesetzt wurden, die den Gegenstand des Unternehmens bilden. Daneben sind die wesentlichsten Feststellungen des Berichtes, dass der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH und daher in weiterer Folge auch der NÖ Festival GesmbH Landesmittel in beträchtlicher Höhe zufließen, wobei im Vergleich dazu der Eigenfinanzierungsgrad der NÖ Festival GesmbH relativ gering ist. Vor allem im Zusammenhang mit diesen Feststellungen gibt der Landesrechnungshof einige Empfehlungen zur Verbesserung der Situation ab. Daneben wurden auch noch andere Bereiche der NÖ Festival GesmbH einer näheren Betrachtung unterzogen und zum Beispiel hinsichtlich der Freikartenvergabe oder der Projektabrechnungen Verbesserungsvorschläge gemacht.

Die NÖ Festival GesmbH war zum Bilanzstichtag 1998 erheblich überschuldet. Durch die Einsetzung einer neuen Geschäftsführung im Jahr 1999 konnte die NÖ Festival GesmbH in den Folgejahren durch starke Aufwandsverminderungen schrittweise finanziell saniert werden und im Jahr 2003 einen Bilanzgewinn ausweisen. Ab dem Jahr 2000 waren sowohl positive Betriebs- als auch Jahresergebnisse zu verzeichnen.

Die Ausgliederung der Kulturwirtschaft aus dem direkten Verwaltungs- bzw. Vollzugsbereich des Landes NÖ in Form der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH sowie deren innere Struktur werden vom Landesrechnungshof jedenfalls positiv bewertet.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.