Zusammenfassung
Der Fonds wurde durch das Gesetz über den NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds und über den NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds per 1. Jänner 1985 errichtet. Am 29. September 2005 erfolgte mit Beschluss des Landtages von NÖ eine Änderung dieses Gesetzes. Im Rahmen dieser Änderung wurden das Vermögen und die Aufgaben des bisher selbständigen NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds auf den NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds übertragen und der Fonds wird in Hinkunft unter dem neuen Namen NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds gemeinsam administriert. Im Zuge der erfolgten Gesetzesänderung wurden einige nicht mehr dem letzten Stand entsprechenden Bezeichnungen von Kapitalgesellschaften geändert und der Sitz des nunmehrigen Fonds nach St. Pölten verlegt.
Hinsichtlich der im Fondsgesetz festgelegten Finanzierungsquellen wurde darauf hingewiesen, dass die Aufnahme eines Landesdarlehens durch den Fonds im Jahr 2002 den im Fondsgesetz enthaltenen Finanzierungsmöglichkeiten widersprochen hat. Der LRH erwartet, dass die Finanzierung des Fonds in Hinkunft ausnahmslos aus Quellen, die gesetzlich vorgesehen sind, erfolgt. Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Fonds wurde auch kritisch angemerkt, dass in Hinkunft die Veranschlagung der Beiträge des Landes NÖ an den Fonds ausnahmslos entsprechend den Bestimmungen und Grundsätzen der für das Land NÖ gültigen Verrechnungsvorschriften zu erfolgen hat.
Der Fonds verfügte zum Prüfungszeitpunkt über eine solide Ausstattung mit Stammvermögen. In Zukunft ist darauf zu achten, das Vermögen derart zu erhalten, dass auch der neue Fonds einen entsprechenden Handlungsspielraum behält, um auf konjunkturbedingte Gegebenheiten jederzeit mit entsprechenden Förderungsmaßnahmen reagieren zu können.
In Anbetracht der zahlreichen vom Fonds durchgeführten Fördermaßnahmen wurde im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachungen und zur Gewährleistung einer besseren Übersichtlichkeit empfohlen, einzelne Förderungsaktionen teilweise zusammenzufassen und im Rahmen einer Aktion gemeinsam abzuwickeln. Dabei sollte gleichzeitig einer unverwechselbaren und präzisen Begriffsstruktur im Bereich des Fonds verstärktes Augenmerk gewidmet werden.
Für die Organisation der Buchführung und des Zahlungsverkehrs wurden einige Verbesserungsvorschläge zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes aufgezeigt. Weiters wurde im Hinblick auf eine Kostenminimierung die Verminderung der für die Abwicklung der Förderungsaktionen eingerichteten Bankkonten angeregt und im Sinne der Gebarungssicherheit eine laufende Anpassung der Zeichnungsberechtigungen an die herrschenden Gegebenheiten gefordert.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den aufgezeigten Empfehlungen in Hinkunft Rechnung zu tragen und geeignete Maßnahmen im Sinne der vom NÖ Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen zu setzen.