10/2006 - Außenstellen des NÖ Landesmuseums

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die „Außenstellen des NÖ Landesmuseums“ geprüft. Die Prüfung umfasst jene Außenstellen, die direkt von der Abteilung Kultur und Wissenschaft des Amtes der NÖ Landesregierung verwaltet werden (Haydn-Geburtshaus in Rohrau, Museum für Rechtsgeschichte in Pöggstall, Museum für Frühgeschichte in Traismauer und Museum für Urgeschichte in Asparn) sowie – beispielhaft für eine bereits aufgelöste Außenstelle – das ehemalige Jagd- und Afrikamuseum in Marchegg.

Als allgemeines Ergebnis der Prüfung kann festgehalten werden, dass ein einheitliches Konzept für eine zukunftsorientierte Struktur der geprüften Außenstellen nicht vorhanden bzw. nicht zu erkennen ist. Insbesondere die Museen in Traismauer und in Pöggstall befinden sich auf einem nicht mehr zeitgemäßen Niveau. Dazu wird vom Landesrechnungshof empfohlen, ehest möglich Entscheidungen bzw. Maßnahmen für alle geprüften Außenstellen zu treffen und umzusetzen.

Die Prüfung des Betriebes und der Auflösung des Jagd- und Afrikamuseums zeigte einige gravierende Unzulänglichkeiten auf, welche hinkünftig in ähnlichen Fällen vermieden werden sollen.

Bei der Überprüfung der einzelnen Außenstellen konnten gravierende Mängel bei Leistungsvergaben, Versicherungsverträgen, Vertragsgestaltungen, der Aktenführung, beim Controlling sowie in der Werbung festgestellt werden.

Für das Museum für Rechtsgeschichte wurde im Jahr 2003 vom Land Niederösterreich ein neuer Vertrag ausgearbeitet. Dieser wurde zwar schon von der Gemeinde unterschrieben, aber vom Land Niederösterreich noch nicht gegengezeichnet, trotzdem wird in der Praxis bereits danach vorgegangen. Auch bei den beiden Museen für Ur- und Frühgeschichte gibt es in der praktischen Abwicklung – neben einigen anderen Unzulänglichkeiten in der Betriebsführung – Abweichungen von den bestehenden Verträgen.

Zu den Finanzen ist festzuhalten, dass im Hinblick auf einen einfachen Verwaltungsbetrieb angeregt wird, die Notwendigkeit der derzeitigen detaillierten Darstellung des Personalaufwandes der Außenstellen und des übrigen wissenschaftlichen Personals der Abteilung Kultur und Wissenschaft im Voranschlag und im Rechnungsabschluss zu überdenken. Näher betrachtet wird auch jene Deckungsklasse, in der u.a. der Teilabschnitt enthalten ist, wo die Ausgaben der überprüften Außenstellen verrechnet werden. Dabei sind in einigen Fällen bei anderen Teilabschnitten der Deckungsklasse massive Überschreitungen des Voranschlagsbetrages festzustellen, weshalb für die Zukunft eine realistischere Veranschlagung gefordert wird.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.