Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat den Bereich der vollen Erziehung (Heimunterbringung) in den NÖ Landes-Kinder- und Jugendheimen am Beispiel des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Matzen geprüft.
Im Bericht werden eine Gesamtschau über die Aufgaben der Jugendwohlfahrt, die drei Formen der Hilfestellungen (soziale Dienste, Unterstützung der Erziehung und volle Erziehung), wesentliche Vorgaben des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes, die Kosten der Jugendwohlfahrt und eine Übersicht über die NÖ Landesjugendheime dargestellt. Die Ergebnisse der Gebarungsprüfung des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Matzen sind ebenfalls im Bericht enthalten.
Grundsätzlich sind im Bereich der Jugendwohlfahrt die Planungs- und Forschungsaktivitäten – sowie im NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 gefordert – zu verstärken. Weiters wird eine auf wissenschaftlichen Konzepten basierende Bedarfsplanung empfohlen. Die Abstimmung der Aktivitäten mit den anderen Bundesländern ist dabei vermehrt anzustreben.
In einigen Fällen wird die Erstellung bzw. Überarbeitung von Vorschriften, die den Bereich der Jugendwohlfahrt regeln, eingefordert. Auch zu den Kostenersätzen der vollen Erziehung, die nicht immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eingehoben werden, sind Bemerkungen im Bericht enthalten.
Aufgezeigt werden auch die personelle Unterbesetzung und die daraus resultierende fehlende Beratungsleistung des kinder- und jugendpsychologischen Beratungsdienstes bei der Durchführung der vollen Erziehung.
Auf die wirtschaftliche Gesamtsituation der NÖ Landesjugendheime und die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten wird ebenfalls im Bericht eingegangen. In diesem Zusammenhang wird die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes und die Umsetzung eines Personalbedarfsplanungs-Projektes – analog der Vorgangsweise im Pflegeheimbereich – empfohlen.
Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Aktivitäten zur Redimensionierung der Heimplätze in den NÖ Landesjugendheimen werden positiv zur Kenntnis genommen. Einschränkend ist jedoch festzuhalten, dass mangels geeigneten Datenmaterials für die übergeordneten Bedarfe nicht abgesichert ist, ob die Redimensionierung im notwendigen Ausmaß und in den zutreffenden Regionen erfolgte.
Allgemein wird für die NÖ Landesjugendheime die Implementierung eines strukturierten Qualitätsmanagements empfohlen.
Die Gebarungsprüfung des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Matzen ergibt – abgesehen von geringen Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen – keine wesentlichen Auffälligkeiten.
Für den Bereich der Versicherungen – wo wiederholt auch bei den Prüfungen anderer Landesdienststellen Vorschriftswidrigkeiten festzustellen waren – wird es für notwendig erachtet, allen Landesdienststellen in geeigneter Form die Vorschrift „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung, Richtlinien“ und den darin enthaltenen Grundsatz der Nichtversicherung in Erinnerung zu bringen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.