10/2008 - Landesklinikum Thermenregion Baden Küchenwirtschaft, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „15/2006 - Landesklinikum Thermenregion Baden, Küchenwirtschaft“ eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie bestimmte Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Im Zuge der Prüfung konnte festgestellt werden, dass wesentliche Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umgesetzt wurden. So wurde beispielsweise die Aufbauorganisation durch ein Organigramm und Stellenbeschreibungen klar geregelt. Der Dienstpostenplan des Landesklinikums Thermenregion Baden im Bereich Küche wurde dem tatsächlichen Ist-Stand angepasst.

Als Ursachen für die hohen Lebensmittelkosten wurden im erwähnten Bericht die Faktoren Preis und Menge festgestellt.

Zur Preisoptimierung wurde für die Beschaffung von Lebensmitteln durch die NÖ Landeskliniken-Holding ein neues Konzept erarbeitet, das eine einheitliche Beschaffung des Lebensmittelbedarfs sämtlicher NÖ Landeskliniken vorsieht und auch die Möglichkeiten der regionalen Wirtschaft berücksichtigt. Die wesentlichen Warengruppen wurden neu vergeben. Bei der Vergabe der lokal durch das Landesklinikum Thermenregion Baden beschafften Waren wurden vergaberechtliche Ungenauigkeiten festgestellt. Der NÖ Landesrechnungshof hat daher empfohlen, die mit der Vergabe betrauten Mitarbeiter der einzelnen Landeskliniken entsprechend zu schulen.

Zur Mengenoptimierung wurden Mängel in der Lagerhaltung behoben und die Organisation der Essensanforderungen verbessert. Eine IT-gestützte Rezepturengestaltung war in Vorbereitung.

Die Anregung des NÖ Landesrechnungshofes, das Rechnungswesen so zu gestalten, das in jenen Fällen, in denen eine Landesklinik an mehreren Standorten geführt wird, für jeden Standort klar zuordenbare Betriebsergebnisse vorliegen, war in Umsetzung.

Nicht umgesetzt wurde die Sanierung der Garderoben und Sanitäranlagen für das Küchenpersonal.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.