Sanitäre Aufsicht in den NÖ Landeskliniken, Nachkontrolle
Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2010 „Sanitäre Aufsicht in den NÖ Landeskliniken" ergab, dass von sieben Empfehlungen aus diesem Bericht zwei ganz, vier teilweise und eine nicht umgesetzt waren. Somit wurde den Empfehlungen zu rund 60 Prozent entsprochen.
Da die Doppelgleisigkeiten zwischen den kommissionellen Krankenhauseinschauen nach §§ 60 bis 62 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und den alljährlich eingehenden Besichtigungen nach § 26 NÖ Krankenanstaltengesetz beseitigt wurden, konnte ein jährlicher Personalaufwand von mindestens 85.000,00 Euro vermieden werden. Außerdem wurde die Vertretungsbefugnis für das Land NÖ als Rechtsträger der Krankenanstalten klargestellt.
Zur Umsetzung der übrigen Empfehlungen wurde ein Projekt „Sanitäre Aufsicht über Kranken- und Kuranstalten, Aufsicht über Pflegeheime, Pflegeeinheiten und Pflegeplätze in NÖ" eingerichtet, jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wurde ein Entwurf für einen „Rahmenplan für Überprüfungen von Kranken- und Kuranstalten in NÖ" (vom 24. Juni 2013) ausgearbeitet, der in einer neuen Vorschrift zur sanitären Einschau Eingang finden sollte. Eine Neuorganisation des medizinischen Sachverständigendienstes (Expertenpool) lag noch nicht vor.
Im Jahr 2009 fand keine kommissionelle Einschau statt, was mit der Überlastung der Amtsärzte mit Pandemie-Angelegenheiten begründet wurde. 2010 erfolgten zwei und in den Folgejahren sieben bzw. acht kommissionelle Einschauen. Eine Systematik bei den sanitären Einschauen in den Folgejahren war noch nicht gegeben.
Ein beispielhaft überprüftes Verfahren zur sanitären Aufsicht zeigte erste Ansätze zur Vereinheitlichung der Behördenverfahren, eine klare Strukturierung der Protokolle und deren Zustellung an alle Beteiligten sowie zur Sicherstellung der fristgerechten Behebung von Mängeln.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2014 mit, dass an der weiteren Umsetzung der Empfehlungen gearbeitet wird. Der Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Einrichtung eines Expertenpools für die sanitäre Aufsicht soll durch Kompetenzzentren bei den Bezirkshauptmannschaften entsprochen werden. Nach den dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten wird auch die Vorschrift zur sanitären Aufsicht erlassen.
Der Landesrechnungshof nahm die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis. Er erwartete, dass das Projekt zur sanitären Aufsicht abgeschlossen und die von der NÖ Landesregierung angekündigte neue Vorschrift zur sanitären Aufsicht zügig finalisiert und angewendet wird.