10/2019 - Verein Jugend und Arbeit

Zusammenfassung

In den Jahren 2014 bis 2017 stellte das Land NÖ dem „Verein Jugend und Arbeit – NÖ Landesverein zur Schaffung vorübergehender Beschäftigungs­möglichkeiten“ rund 23,28 Millionen Euro für gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und zur Abdeckung von Personalbedarfen zur Verfügung.
Der Verein konnte damit insgesamt 2.313 Transitarbeitskräfte befristet beschäftigen und durchschnittlich rund 41 Prozent vermitteln. Die Gesamtanzahl der jährlichen Transitarbeitskräfte sowie die Vermittlungsquoten gingen leicht zurück. Im Jahr 2017 konnten rund 36 Prozent von 637 neu eingetretenen Transitkräften weiterbeschäftigt werden; vier Prozent schlossen eine Ausbildung an.

Arbeitskräfteüberlassung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Der Verein Jugend und Arbeit, den das Land NÖ zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 1986 mitbegründet hatte, stellte am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen befristet an und überließ sie als so genannte „Transitarbeitskräfte“ einem Beschäftiger zur Dienstleistung. Die Arbeitskräfteüberlassung sollte Vermittlungshemmnisse abbauen und zu einer dauerhaften Beschäftigung führen. Die Betreuung übernahmen „Schlüsselarbeitskräfte“ des Vereins.
Die dazu erforderliche Kooperation mit den Sozialpartnern beruhte auf den NÖ Beschäftigungspakten, die der Verein Jugend und Arbeit koordinierte. Die paktierten Maßnahmen und Maßnahmenbudgets hatte der Verein nach den Vorgaben der Kostenträger und der Vereinsorgane (Obmann, Hauptversammlung) umzusetzen. Kostenträger waren neben dem Arbeitsmarktservice NÖ das Land NÖ, das auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds ansprechen konnte, und das Sozialministeriumservice NÖ. Teilweise hatten die Beschäftiger Kostenbeiträge zu leisten, wobei einzelne begünstigt wurden.
Das Land NÖ förderte die Beschäftigungsprojekte zur Eingliederung oder zur Rückkehr in den Regelarbeitsmarkt aus dem NÖ Arbeitnehmerförderungsfonds (Teilabschnitt 45920) mit 8,88 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2017. Davon entfielen 8,42 Millionen Euro auf die jährlichen Förderungsverträge mit dem Verein Jugend und Arbeit.

Arbeitskräfteüberlassung zur Personalbeschaffung

In den Jahren 2014 bis 2017 erhielt der Verein zudem 14,86 Millionen Euro an Förderungen aus anderen Teilabschnitten des NÖ Landeshaushalts für Arbeitskräfteüberlassungen. Diese dienten primär dazu, kurz- oder mittelfristige Personalbedarfe abzudecken, ohne dafür eigenes Personal aufnehmen zu müssen. Das betraf Projekte zur Sprachförderung, zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen oder zur Auflösung der Landesakademie. Dafür fehlten teilweise schriftliche Vereinbarungen (Überlassungsverträge, Dienstverträge) sowie eine Ausrichtung am Dienst- und Besoldungsrecht.

Neukonzeption der geförderten Beschäftigungsprojekte

Die Beschäftigungspakte, die dazu vereinbarten Maßnahmenbudgets sowie die Voranschläge des Landes NÖ bildeten den Rahmen für das Jahresbudget des Vereins, auf dem die Förderungsanträge und die von der NÖ Landesregierung bewilligten Förderungen beruhten. Der Verein Jugend und Arbeit erhielt jährliche Förderungen von rund drei Millionen Euro vor allem für die Beschäftigungsprojekte zuerkannt.
Nicht verbrauchte Förderungsbeträge aus Vorjahren blieben dabei unberücksichtigt und konnten unterjährig umgeschichtet werden. Daher bestand für den Verein kein Anreiz, den Förderungsbedarf sparsam zu bemessen und die Konzepte durchgehend mit Kennzahlen und Indikatoren zu unterlegen. Auch die Förderungsverträge des Landes NÖ verzichteten weitgehend darauf. Die Förderungsbedarfe waren teilweise nicht nachvollziehbar. Daher konnte die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes nur eingeschränkt verfolgt und gesteuert werden. Die Kontrolle der Abrechnungen blieb – ohne messbare Vorgaben – auf die formale bzw. summarische Richtigkeit bezogen.

Optimierung durch Evaluieren und Konzentrieren

Das Auslaufen der Aktion 20.000 in Niederösterreich war zweckmäßig, weil die gemA 50+ Projekte in Niederösterreich bessere Vermittlungsquoten erreichten.
Die landesweite Einführung von Förderungen ohne die Pilotphasen auszuwerten, vernachlässigte den Zweck der geplanten Erprobung.
Im Rahmen der NÖ Beschäftigungspakte bestand die zweckmäßige Möglichkeit, ein einheitliches Kennzahlensystem für die Planung, die Steuerung und die Evaluierung der Beschäftigungsprojekte für alle Kostenträger zu entwickeln.
Insgesamt sollte die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Organisations- und Rechtsform des Vereins evaluiert werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 14. Mai 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.