11/1999 - Tullnerbach, NÖ Landw. Fachschule

Zusammenfassung

Die NÖ Landwirtschaftliche Fachschule Tullnerbach (im Folgenden kurz „Schule“ genannt) hat ihre Rechtsgrundlage im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz, LGBl. 5025, in Verbindung mit der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1.

Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. b der zitierten Verordnung wird die Schule in Tullnerbach als schulpflichtersetzende Fachschule mit den Modulen 1 und 2 in der Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft (Fachschule für ökologische Land- und Hauswirtschaft)“ geführt. Weiters wird an diesem Standort gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. f das Modul 1 der Fachrichtung „Landwirtschaft mit Pferdewirtschaft und Haushaltsmanagement“ angeboten. Das Modul 2 dieser Fachrichtung wird an der Landw. Fachschule Edelhof unterrichtet.

Außerdem wird gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 5025/25, der Schulversuch „Betriebs- und Dorfhelferinnen-Ausbildung“ in Form einer ganzjährigen Schule mit einer Schulstufe geführt.

Der Schule Tullnerbach ist eine Expositur in Gumpoldskirchen angeschlossen.