11/2007 - Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „7/2004 - Ostarrichiklinikum Amstetten“ (nunmehr Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer) eine Nachkontrolle durchgeführt. Im Zuge dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie bestimmte Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Im Zuge der Prüfung konnte festgestellt werden, dass wesentliche Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umgesetzt wurden. So wurde beispielsweise für die Patienten in der Akutpsychiatrie eine deutliche Verbesserung in der Unterbringung durch Neugestaltung der Patientenzimmer und Sanierung der sanitären Anlagen erzielt. Auch die Unterbesetzung mit Fachärzten in der Neurologie konnte großteils ausgeglichen werden. Im Bereich des therapeutischen Dienstes kam es zu einer Aufstockung des Dienstpostenplanes, wovon allerdings noch nicht alle entsprechend besetzt werden konnten. Ebenso wurde eine Verbesserung der räumlichen Ressourcen im Therapiebereich durch gelungene Adaption frei gewordener Räume erreicht. Therapeuten versehen nun zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen therapeutischen Versorgung auch an Samstagen Dienst. Auch die im Prüfbericht im Abschnitt Grundstücksbewirtschaftung ausgesprochenen Forderungen und Empfehlungen wurden umgesetzt.

Die das Rechnungswesen betreffenden Angelegenheiten wurden zum überwiegenden Teil entsprechend den Forderungen realisiert. Nach der Versetzung des Leiters des Bereiches Rechnungswesen in die NÖ Landeskliniken-Holding wurden personelle Maßnahmen getroffen, die sich allerdings als nicht zielführend erwiesen haben. Der NÖ Landesrechnungshof hat daher gefordert, eine ordnungsgemäße Leitung dieses Bereiches sicherzustellen.

Der Forderung des NÖ Landesrechnungshofes, einen Investitionsplan zu erstellen und die Finanzierung festzulegen wurde nur in Ansätzen entsprochen. Zwar wurde ein Masterplan für die weitere Entwicklung des Klinikums erstellt, es wird jedoch erwartet, dass ein Plan für die kurz-, mittel- und langfristigen Investitionen und deren Finanzierung erarbeitet wird.

Nicht umgesetzt wurden insbesondere Forderungen des NÖ Landesrechnungshofes in formalen Angelegenheiten wie zum Beispiel die Durchführung von sanitätsbehördlichen Bewilligungsverfahren, die Neugestaltung der Anstaltsordnung, die Abhaltung einer Krankenhauseinschau und die Erlassung von Stellenbeschreibungen für den ärztlichen Dienst. Ebenfalls nicht entsprochen wurde der Forderung des NÖ Landesrechnungshofes, den Betrieb der forensischen Station durch eine vertragliche Absicherung mit dem Bundesministerium für Justiz abzusichern. Abermals eingemahnt wurde eine Entscheidung der NÖ Landeskliniken- Holding über den Problembereich Feuerversicherung.

Die Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.