11/2016 - NÖ Landesfeuerwehrverband

Zusammenfassung

Im Jahr 2014 bestand der NÖ Landesfeuerwehrverband aus 1.730 eingetragenen Feuerwehren mit über 98.000 großteils ehrenamtlich tätigen Funktionären und Mitgliedern. Diese leisteten fast 65.000 Einsätze und erbrachten insgesamt über acht Millionen Stunden für Einsätze, Übungen und Ausbildung im Gegenwert von zumindest 170 Millionen Euro. Im Vergleich dazu wies die Einsatzbilanz 2015 mit über 65.000 mehr Einsätze, jedoch mit 7,9 Millionen weniger Stunden aus.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Besorgung der überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei oblag dem Land NÖ, das sich dazu des NÖ Landesfeuerwehrverbands bediente. Die örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei fiel in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden, die dazu die Feuerwehren heranzuziehen hatten.

Der NÖ Landesfeuerwehrverband hatte gesetzliche und vertraglich festgelegte Aufgaben zu besorgen und dafür – nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit – einen Voranschlag zu erstellen. Im Jahr 2014 verfügte er über rund 17 Millionen Euro sowie über Rücklagen von zehn Millionen Euro. Die Geschäftsstelle des Verbands beschäftigte 31 im Feuerwehrwesen engagierte Bedienstete.

Finanzierung und Mehrwert

Diese Mittel stammten aus Ertragsanteilen des Landes NÖ am Katastrophenfonds (7,55 Millionen Euro) und an der Feuerschutzsteuer (6,52 Millionen Euro) sowie aus Kostenersätzen für Dienstleistungen und sonstigen Erträgen (2,84 Millionen Euro). Der NÖ Landesfeuerwehrverband finanzierte bzw. förderte damit vor allem die Ausrüstung seiner Mitglieder (10,23 Millionen Euro) sowie unter anderem seinen Dienstbetrieb (6,57 Millionen Euro).

Eine für das Jahr 2010 an der Wirtschaftsuniversität Wien erstellte Analyse für ein Bundesland schätzte, dass jeder in Feuerwehren investierte Euro einen gesellschaftlichen Mehrwert von zehn Euro schafft. Dieses Ergebnis traf sinngemäß auch auf Niederösterreich zu.

Feuerwehrausrüstung und Förderung

Die NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung bildete eine zweckmäßige Grundlage für eine aufgabenbezogene Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren. Die Mindestausstattung und deren Erweiterung bestimmten sich nach der Risikobewertung sowie nach dem Fahrzeug- und Stationierungskonzept der jeweiligen Gemeinde.

Die Verordnung und die Richtlinie für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und sonstiger Ausrüstung wurden in den beispielhaft überprüften Fällen weit ausgelegt oder überzogen, was die erforderliche Feuerwehrausstattung erweiterte.

An der Anschaffung bzw. der Förderung von Feuerwehrausrüstung wirkten Vertreter der NÖ Landesregierung, der Gemeinden, des NÖ Landesfeuerwehrverbands und der Freiwilligen Feuerwehren in unterschiedlichen Funktionen (Aufsicht, Experte, Förderungsgeber, Förderungsnehmer) mit.

Dieses – gesetzlich durchaus intendierte – Zusammenwirken erleichterte den Interessensausgleich, durfte jedoch nicht zur Befangenheit oder zur Bindung für andere Bereiche führen. In der Praxis ließen sich die Tätigkeiten für den NÖ Landesfeuerwehrverband und für die Feuerwehr nicht immer trennen. Daher waren hohe Anforderungen an die Objektivierung und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie an die Integrität der Mitwirkenden und des Aufsichts- bzw. Kontrollsystems zu stellen.

Aufsicht und Organisation

Die Aufsichtsbehörde hatte zu prüfen, ob die Finanz- und Vermögensgebarung des NÖ Landesfeuerwehrverbands sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgte, ob die Vorschriften eingehalten und die Förderungsmittel widmungsgemäß verwendet wurden. Sie sollte dabei insbesondere auf systembedingte Gebarungsrisiken achten.

Die Feststellungen zur Verbandsorganisation betrafen weiters die Einhaltung, die Evaluierung und die Weiterentwicklung der Verordnungen (Richtlinien) und der Dienstanweisungen im Hinblick auf geänderte rechtliche oder faktische Verhältnisse. Die dazu erteilten Empfehlungen bezogen sich beispielsweise auf die Personalentwicklung der Geschäftsstelle und die Systemisierung der Dienstkraftfahrzeuge des Landesfeuerwehrkommandos, weiters auf die Wertsicherung der Vorschüsse und Entschädigungen (Funktionsgebühren) sowie der Kostenersätze für Feuerwehren.

Da die Einsatzbereitschaft von der Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrmitglieder abhing, sollten die strategischen Überlegungen zur Evaluierung der erbrachten Einsätze sowie zur Mitgliederwerbung und Jugendarbeit fortgesetzt und zu einer Gesamtstrategie zusammengefasst werden.

Der NÖ Landesfeuerwehrverband (Stellungnahme vom 24. Juni 2016) und die NÖ Landesregierung (Stellungnahme vom 7. Juni 2016) sagten zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. auf die Umsetzung hinzuwirken. Weiters informierten sie über die dazu bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen.