1. Rechtliche Grundlagen
1.1. Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag der Niederösterreichischen Siedlungswasserbau GesmbH (kurz „NÖSIWAG“ genannt) wurde am 16. November 1962 abgeschlossen und mehrfach geändert.
Die erstmalige Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 2. Jänner 1963. Im geprüften Zeitraum 1996 ist die NÖSIWAG unter der Nummer FN 99101 im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien eingetragen. Am 1. Jänner 1997 erfolgte eine Übertragung der Firmenbuchzuständigkeit an das Landesgericht Wr.Neustadt.
1.2. Sitz und Dauer der NÖSIWAG
Die NÖSIWAG hat ihren Sitz in Maria Enzersdorf am Gebirge, die Geschäftsanschrift lautet „2344 Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4“.
Die Dauer der NÖSIWAG ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
1.3. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der NÖSIWAG ist
(a) die Erschließung, Speicherung, Zuleitung und Abgabe von Trink- und Nutzwasser, einschließlich der Sicherung und Erhaltung nutzbarer Grund- bzw. Quellwasservorkommen und oberirdischer Gewässer sowie eine eventuelle Betriebsführung gemeindeeigener und genossenschaftlicher Wasserversorgungsanlagen
(b) die Beseitigung und Aufbereitung kommunaler und industrieller Abwässer sowie eine eventuelle Betriebsführung gemeindeeigener, industrieller und genossenschaftlicher Kanalisationen und Kläranlagen.
Die NÖSIWAG ist zur Förderung des Gesellschaftszweckes berechtigt, Interessengemeinschaftsverträge zu errichten und einzugehen.
Die NÖSIWAG übte bis zum Prüfungszeitpunkt Geschäftstätigkeiten nur gemäß dem oben angeführten Punkt a) (Wasserversorgung) aus, Tätigkeiten gemäß Punkt b) des Unternehmensgegenstandes wurden nicht wahrgenommen.