Zusammenfassung
Die rechtliche Grundlage für die Förderung von Festspielen bilden das NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 sowie das NÖ Kultur- und Sportschillinggesetz.
Das von der NÖ Landesregierung bestellte Gutachtergremium für Darstellende Kunst widmet sich im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl der Beurteilung der einzelnen Subventionsansuchen, als auch der Entwicklung notwendiger Rahmenbedingungen sowie der Schaffung effizienter und zeitgemäßer Strukturen im Bereich der Darstellenden Kunst.
Bereits seit 1995 hat der Beirat für Darstellende Kunst empfohlen, Fördervereinbarungen mit dem Ziel mittelfristiger finanzieller Planungssicherheit sowohl für die Förderungsnehmer als auch für das Land als Subventionsgeber abzuschließen.
Diesen Zielsetzungen folgend wurden durch die NÖ Landesregierung erstmals mehrjährige Förderverträge abgeschlossen, denen in der Folge eine wichtige Vorbildfunktion im Bereich der Kulturverwaltung des Landes und darüber hinaus zukam.
Der Landesrechnungshof empfahl, künftig die Termine zur Vorlage der geprüften Jahresabrechnung zu kürzen und in die Förderverträge keine Bestimmungen über allfällige Folgeverträge aufzunehmen, um den zukünftigen Gestaltungsspielraum nicht einzuengen.
Grundsätzlich wurde eine weitere Differenzierung zwischen Fördervereinbarungen und Geschäftsbesorgungsverträgen als notwendig angesehen.
Im Zuge der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel wurde die Notwendigkeit der Anforderung zusätzlicher Unterlagen zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel festgestellt.
Das im Rahmen einer österreichweiten Kooperation sowohl seitens des Bundes als auch der Bundesländer finanzierte Projekt „connecting-the-p.arts“ (Datenbank über alle Daten der Darstellenden Kunst serviceorientierter und technischer Natur) soll nach dessen Abschluss und Begutachtung im Landesbereich publik gemacht werden.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme die Anregungen des Landesrechnungshofes aufgegriffen und deren praktische Umsetzung zugesagt.