Zusammenfassung
Die Prüfung der Aus- und Weiterbildung von NÖ Landesbediensteten erfolgte auf Grund eines mit mehreren Bundesländern abgestimmten Prüfungskonzeptes. Wesentlich dabei war auch die Ermittlung von Kennzahlen, die einen Ländervergleich ermöglichen sollen, wobei aber allen Beteiligten bewusst war, dass ein Vergleich – wegen der teilweise sehr verschiedenen Strukturen in den einzelnen Ländern – nur bedingt möglich ist.
Die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung im Land NÖ führte in der Praxis zu einem Zustand, der in organisatorischer und finanzieller Hinsicht als teilweise unbefriedigend sowie nicht zweckentsprechend bezeichnet werden kann und auch nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.
Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Aus- und Weiterbildung empfiehlt der Landesrechnungshof unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens eine organisatorische Konzentration sowie zusätzlich auch noch die Erstellung von grundsätzlichen Konzepten für die Bildungsarbeit und die Personalentwicklung bzw. das Personalmanagement.
Das Seminarangebot für NÖ Landesbedienstete wird vom Landesrechnungshof durchaus positiv gesehen, wobei trotzdem auf Verbesserungsmöglichkeiten in den Ausbildungssystemen, den Seminarangeboten und deren Erstellung hingewiesen wird. In einem engen Zusammenhang damit steht die Bildungsarbeit als verantwortungsbewusst wahrzunehmende Führungsaufgabe (Mitarbeitergespräch, Bildungsbedarfserhebung).
Hauptanliegen des Landesrechnungshofes ist jedenfalls, dass die NÖ Landesakademie ihrem gesetzlichen Auftrag zur Aus- und Weiterbildung von NÖ Landesbediensteten nachkommt und dadurch eine Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Situation eintritt und auch Einsparungen erzielt werden.
Für NÖ wurde eine Bildungszeit pro Mitarbeiter und Jahr in der Höhe von 12,73 Stunden ermittelt. Diese Zahl ergibt sich ausschließlich aus dem Besuch von Seminaren, die von der Abteilung Landesamtsdirektion/Aus- und Weiterbildung des Amtes der NÖ Landesregierung sowie von der NÖ Landesakademie durchgeführt wurden. Andere Bildungsmaßnahmen (wie zB externe Seminare, Selbststudium usw.) sind darin nicht berücksichtigt.
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesakademie haben zugesagt, den Großteil der Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen. In einigen Bereichen haben sie Bedenken im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen geäußert, die der Landesrechnungshof jedoch nicht zur Gänze teilen kann.