12/2004 - Schrems, NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheim

Zusammenfassung

In der Stadtgemeinde Schrems besteht seit dem Jahr 1909 ein Altenheim, das jedoch in keiner Weise mehr den erforderlichen Standards entsprach, sodass mit Landtagsbeschluss vom 8. Oktober 1998 ein Neubau bewilligt wurde. Das neu errichtete NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Schrems ist seit Oktober 2000 in Betrieb. Mit Baukosten von € 7.384.733,42 (Einsparung gegenüber dem bewilligten Budget von € 433.046,72) konnte eine augenscheinlich gelungene Sozialeinrichtung geschaffen werden.

Die konstant hohe Auslastung, die ab der Inbetriebnahme gegeben war, bestätigt die richtige Standortwahl. Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass die Bettenkapazität angesichts der umfangreichen Vormerklisten nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Auch aus wirtschaftlicher Sicht stellt die gewählte Größenordnung im Hinblick auf Betten- und Stationenanzahl eine nicht optimale Lösung dar.

Zum Neubau – der nicht Prüfungsgegenstand war – wird empfohlen, die bauseits vorhandene Nutzwasserleitung an die heimeigene Brunnenanlage anzuschließen.

Im Bereich der Pflegeleistung war kein Grund für eine Beanstandung gegeben. Lediglich für die Pflegedienstleitung wird angeregt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Aufgaben der Pflegedienstleitung im erforderlichen Ausmaß wahrgenommen wer- den.

Trotz der wirtschaftlich ungünstigen Rahmenbedingungen (zu geringe Betten- und Stationenanzahl) ist es durch die umsichtige Betriebsführung gelungen, den Betriebsabgang im Jahr 2003 mit € 4.962,89 gering zu halten.

Zur finanziellen Gesamtsituation aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime macht der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass die Rücklagen fast zur Gänze aufgebraucht sind und bei Fortsetzung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ab dem Rechnungsjahr 2004 der heimübergreifende Haushaltsausgleich in der derzeitigen Form nicht mehr gesichert ist. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Finanzierung der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei ist vor allem der Ausgabenentwicklung bei den Heimbudgets in Zukunft vermehrte Aufmerksamkeit zu widmen.

Für das in Eigenregie geführte Heimcafe sind die Trinkgelder aus dem Buffetbetrieb entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu gestionieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.

Hinsichtlich des Anschlusses der vorhandenen Nutzwasserleitung an die heimeigene Brunnenanlage wurde vom Landesrechnungshof die Stellungnahme nicht zur Kenntnis genommen und eine grundsätzliche Abklärung dieser Thematik gefordert.